Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Irrungen zwischen seinen Getreuen Emmerich von Randeck (Emerich von Ranndeck) und Friedrich Frei von Dehrn (Fry von Dern) um Lehngüter, Nutzungen und andere Forderungen entstanden waren, wofür sie zum heutigen Tag vor seine Räten geladen und verhört worden sind. Die pfalzgräflichen Räte haben mit Zustimmung beider Parteien ein rechtlichen Austrag dahin veranlasst, dass Emmerich und Friedrich ihre Forderungen zum nächsten Termin des Hofgerichts zu Heidelberg vorbringen und dort gerachtet werden sollen, wobei solche Angelegenheiten, die mit Recht vor einen anderen Lehnsherrn gehören, vor diesem auszutragen sind. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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