Hausen: - 23. April 1558: Bernhart Schwerttlin, Stadtschreiber zu Munderkingen, sowie Martin Wintholz, Christoph Bitterlin und Konrad Moll vom Gericht zu Obermarchtal fällen im Konflikt zwischen Seldnern und Meierschaft von Hausen ein Urteil darüber, wer wieviel Rösser und Vieh haben darf und wann er dieses auf die Weide treiben darf; Abschrift (das Original ist als Pergamentausfertigung bei den Urkunden vorhandenen) - 21. Juli 1579: Vereinbarung zwischen der gemeinen Meierschaft, Bauernschaft, Seldner und der ganzen Gemeinde darüber, wann die "Lucken" geöffnet werden sollen. Dabei werden zahlreiche Personen namentlich aufgeführt und Flurnamen genau beschrieben; Abschrift (dieser Vergleich ist als Papierheft bei den Urkunden vorhanden) - Trieb- und Trattbeschreibung zwischen beiden Gemeinden Hausen und Unterwachingen (1719) - Vergleich und Beschreibung des Weidgangs zwischen Hausen, Güttelhofen und Luppenhofen (1732) - Ortsbesichtung in der sogenannten "Schiedergruber", der Riedgasse, auf dem St. Antoni-Öschle und dem sogenannten Munnengarten (1756) - Ansuchungsschreiben an das Pflegamt zu Emerkingen wegen eines Weidbeschriebs (1754)