Ablösung der Zehnten und Gefälle Nellingsheim
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/29 T 1-2 Nr. 325
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/29 T 1-2 Oberamt Rottenburg
Oberamt Rottenburg >> Ablösungssachen >> Zehnten und Gefälle
1848-1853
Enthält:
1) Ablösung der Zehnten zwischen der Staatsfinanzverwaltung und der Gemeinde Nellingsheim
2) Ablösung der Zehnten zwischen der Stiftungspflege Wolfenhausen und der Gemeinde Nellingsheim
3) Anspruch der Gemeinde Nellingsheim auf unentgeldliche Aufhebung eines jährlichen, zum Kameralamt Rottenburg zu entrichtenden so genannten Küchenhabers
4) Ablösung der Gefälle zwischen dem Spital in Rottenburg und der Gemeinde Nellingsheim
5) Ablösung der Gefälle der Sankt Brigittakaplanei zu Rottenburg
6) Ablösung der Gefälle der Pfarrei Obernau
7) Ablösung der Gefälle der Stiftungspflege Wolfenhausen
8) Ablösung der Gefälle der Stiftungspflege Nellingsheim und der Gemeinde Nellingsheim
9) Ablösung der Gefälle zwischen den Besitzern des so genannten Raafischen Horber Lehens zu Nellingsheim und der Gemeinde daselbst
10) Anspruch der Gemeinde Eckenweiler auf Ablösung eines Gefälles durch die Stiftungspflege Nellingsheim
11) Ablösung von Grundgefällen der Freiherr von Kessler'schen Gutsherrschaft zu Weitingen
12) Ablösung von Grundgefällen der Fürstlichen Hohenzollernschen Hofkammer in Hechingen
1) Ablösung der Zehnten zwischen der Staatsfinanzverwaltung und der Gemeinde Nellingsheim
2) Ablösung der Zehnten zwischen der Stiftungspflege Wolfenhausen und der Gemeinde Nellingsheim
3) Anspruch der Gemeinde Nellingsheim auf unentgeldliche Aufhebung eines jährlichen, zum Kameralamt Rottenburg zu entrichtenden so genannten Küchenhabers
4) Ablösung der Gefälle zwischen dem Spital in Rottenburg und der Gemeinde Nellingsheim
5) Ablösung der Gefälle der Sankt Brigittakaplanei zu Rottenburg
6) Ablösung der Gefälle der Pfarrei Obernau
7) Ablösung der Gefälle der Stiftungspflege Wolfenhausen
8) Ablösung der Gefälle der Stiftungspflege Nellingsheim und der Gemeinde Nellingsheim
9) Ablösung der Gefälle zwischen den Besitzern des so genannten Raafischen Horber Lehens zu Nellingsheim und der Gemeinde daselbst
10) Anspruch der Gemeinde Eckenweiler auf Ablösung eines Gefälles durch die Stiftungspflege Nellingsheim
11) Ablösung von Grundgefällen der Freiherr von Kessler'schen Gutsherrschaft zu Weitingen
12) Ablösung von Grundgefällen der Fürstlichen Hohenzollernschen Hofkammer in Hechingen
Archivale
Kessler, von
Eckenweiler, Rottenburg am Neckar TÜ
Hechingen BL; Hofkammer, Fürstliche
Nellingsheim, Neustetten TÜ
Obernau, Rottenburg am Neckar TÜ; Pfarrei
Rottenburg am Neckar TÜ; Kameralamt
Rottenburg am Neckar TÜ; Kaplanei
Rottenburg am Neckar TÜ; Spital
Weitingen, Eutingen im Gäu FDS
Wolfenhausen, Neustetten TÜ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:49 MESZ