Anarchie in Rudersberg? Ein Dorf will alle Schilder abschaffen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080028/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
31. Juli 2008
Zwölftausend Autos pro Tag. Die Lösung: Eine Umgehungsstraße muss her. Könnte man meinen. Aber Rudersberg im Rems-Murr-Kreis will auf eine Umgehungsstraße verzichten. Bürgermeister Martin Kaufmann hat andere Pläne. Er will lieber alle Verkehrsschilder im Ortskern abbauen und so den Verkehr regulieren.
Der Mann spinnt? Nein, der Mann will aus der Durchgangsstrasse wieder eine Dorfstrasse für alle machen. Fußgänger, Radfahrer, Autos und LKW teilen sich die Verkehrsfläche. "Shared Space" heißt das dann.
Ein Verkehrskonzept, bei dem es nur zwei Regeln gibt: rechts vor links und - ganz wichtig - gegenseitige Rücksichtnahme. Schilder, Bürgersteige, Zebrastreifen und Ampeln sind dann unnötig. Die Verkehrsteilnehmer verständigen sich per Blickkontakt. Geht das denn?
Zu Gast im Studio: Prof. Dr. Markus Friedrich, Verkehrsplaner
Der Mann spinnt? Nein, der Mann will aus der Durchgangsstrasse wieder eine Dorfstrasse für alle machen. Fußgänger, Radfahrer, Autos und LKW teilen sich die Verkehrsfläche. "Shared Space" heißt das dann.
Ein Verkehrskonzept, bei dem es nur zwei Regeln gibt: rechts vor links und - ganz wichtig - gegenseitige Rücksichtnahme. Schilder, Bürgersteige, Zebrastreifen und Ampeln sind dann unnötig. Die Verkehrsteilnehmer verständigen sich per Blickkontakt. Geht das denn?
Zu Gast im Studio: Prof. Dr. Markus Friedrich, Verkehrsplaner
0:08:30; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Friedrich, Markus
Kaufmann, Martin
Rudersberg WN
Straßenverkehr
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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