Dekan Habard und das Kapitel von St. Johann in Regensburg bestätigen dem Dompriester Lienhart von Regensburg, dass sie jährlich zum St. Gallentag seinen Jahrtag begehen sollen und im Säumnisfall eine Strafe an den Bauhof (werich) des Doms zu zahlen haben. S: Kapitel v. St. Johann in Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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