Das Gericht zu Freiburg spricht, falls der Verurteile nicht innerhalb vierzehn Tagen das Gegenteil beweist, dem Kloster der Oberrieder zu Freiburg, die ihm von Thomas Starck von Biezighofen bestrittene Gült von 5 Schilling Pfennigen von Gütern, die er nicht mehr zu besitzen behauptet, laut Briefen und Rodeln des Klosters zu.