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Die Richter des bischöflichen Hofs zu Speyer beurkunden, dass Berthold von Oos und seine Ehefrau Mechtild dem Kloster Lichtenthal alle ihre Güter unter angegebenen Bestimmungen vermacht haben.
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Die Richter des bischöflichen Hofs zu Speyer beurkunden, dass Berthold von Oos und seine Ehefrau Mechtild dem Kloster Lichtenthal alle ihre Güter unter angegebenen Bestimmungen vermacht haben.