Roman Wallter, Bürger zu Hesselhurst, bekennt, daß ihm durch den Kirchenschaffner Gotthard Renner aus den Kirchengefällen des Bischofsheimer Gerichts 25 fl. geliehen wurden, und verspricht unter Verpfändung beschriebener Güter, diese mit jährlich 1 fl. 2 Schillingen 6 Pfennigen zu verzinsen.