Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Dries ingen Hauß und seine Ehefrau Erm Masemanß und Johanna ingen Hauß, Dries´ Tochter, mit ihrem Ehemann und Momber Berndt von Koechendorp bekannt haben, dass sie von Hermann Stockhorst, Vikar und Offiziant des Sebastianus-Altars, auf welchem die Frühmesse in der Xantener Kirche gehalten wird, 30 Silbertaler empfangen haben. Davon hatte + Henrixken Smidtz 20 Taler für die 5 Frühmessen an Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag auf diesem Altar gestiftet, und die anderen 10 hatte Claes Moller bei Hermann abgelöst. Die Ehepaare erklärten, dass sie 20 Taler an Rutger ingen Hauß und an die Kinder seines Bruders Michel für deren Recht am nachgenannten Haus bezahlt haben; die übrigen 10 Taler haben Dries und Erme für sich behalten und angelegt. Für die 30 Taler haben die Ehepaare an Hermann und seine Nachfolger eine Erbjahrrente von 1½ Silbertalern verkauft, die aus ihrem Kohlhof vor Xanten vor dem Klever Tor zwischen den Kohlhöfen Thoer Buedericks und Anna Raydemechers sowie aus ihrem Haus binnen Xanten in der Klever Straße zwischen den Häusern Konrad Kupers und Gerridt Roemers am Nikolaustag [6. Dezember] oder binnen 14 Tagen danach von 1563 an in Xanten unter Bedingungen zu bezahlen ist, wie man dort Jahrrenten zu bezahlen pflegt. Die Verkäufer haben auf die Rente wie nach Landrecht üblich zugunsten der Offizianten verzichtet, die darüber frei verfügen können, und sie haben rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist. - Ankündigung des Schöffenamtssiegels. Gegeven 1562 den twedenn der maynt Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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