Appellationis Auseinandersetzung um den Verkauf eines Kruges
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(1) 0060
290/22
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
23.04.1761-21.01.1766 (1854)
Kläger: (2) Jürgen Bernd Brandenburg, Ältermann des Stralsunder Gewandhauses (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kammerherr Carl A. von Wolffradt zu Plüggentin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Friedlieb Brandenburg (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: David Gottlieb Ike (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 23.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 25.04. legt der Kl. am 29.06. seinen Schriftsatz vor. Beim Verkauf des seit 20 Jahren besessenen Kruges in Rambin hat der Bekl. aus alten Lehnbriefen der Familie von der Osten nachgewiesen, daß der Rambiner Krug zum Lehngut Plüggentin gehört und hat diesen für sich als Lehnsherrn von Plüggentin reklamiert. Der Kl. hat vor dem Hofgericht nachgewiesen, daß der Krug seit 1646 in bürgerlichem Besitz und im Stralsunder Kataster ist, weshalb das Stralsunder Ratsgericht die Instanz wäre, vor dem der Streit um den Krug entschieden werden müßte. Dies lehnt das Hofgericht ab und will entscheiden, ob der Krug weiter als adliges Lehen oder als freiverkäufliches Allodium anzusehen sei. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und beweist sein Recht an dem Krug mit dem Kaufvertrag von 1646. Das Tribunal fordert am 26.09. die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an, am 19.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 23.10.1761 erhält. Am 28.01.1762 bitten die Parteien um Eröffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 29.01. auf den 15.02. ansetzt. Am 26.04., 05.07. und 18.10.1762 sowie am 24.01., 18.04., 11.07. und 17.10.1763 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 06.12.1763 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts auf und verweist den Bekl. an den Stralsunder Rat als Erstinstanz, falls er weitere Beweise für die Lehnszugehörigkeit des Krueges zu Plüggentin vorlegen wolle. Am 20.01.1764 legt der Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum ein, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 21.01. erhält. Am 02.03. trägt der Bekl. seine Beweise vor, am 07.05., 09.07. und 22.10.1764 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1766 verweist das Tribunal die Entscheidung, ob der Krug ein Lehnspartikel von Plüggentin sei, an den Stralsunder Rat.
Instanzenzug: 1. Hofgericht 1760-1761 2. Tribunal 1761-1763 3. Tribunal 1764-1766
Prozessbeilagen: (7) von Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 29.01.1761; Hofgerichtsurteil vom 21.01.1761; Kaufvertrag über den Krug von Rambin zwischen Bürgermeister Theodor Meyer, Bartholomäus Gottschalk und den Vormündern der Kinder des Ratsherrn Albert Buchow als Erben des Stralsunder Rats- und Kämmereiherren Heinrich Gottschalk sowie Bartholomeus Scheele, Provisor der St. Jacobskirche vom 29.09.1646; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 24.10.1761 und des Bekl. für Dr. Ungnade vom 18.01.1763; Hofgerichtsakte in Sachen des Kammerherrn von Wolffradt auf Plüggentin vs. den Altermann Brandenburg in Stralsund in pcto reluitionis des Kruges in Rambin 1759-1761; Kassationsvermerk vom 30.09.1854
Beklagter: Kammerherr Carl A. von Wolffradt zu Plüggentin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Friedlieb Brandenburg (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: David Gottlieb Ike (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 23.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 25.04. legt der Kl. am 29.06. seinen Schriftsatz vor. Beim Verkauf des seit 20 Jahren besessenen Kruges in Rambin hat der Bekl. aus alten Lehnbriefen der Familie von der Osten nachgewiesen, daß der Rambiner Krug zum Lehngut Plüggentin gehört und hat diesen für sich als Lehnsherrn von Plüggentin reklamiert. Der Kl. hat vor dem Hofgericht nachgewiesen, daß der Krug seit 1646 in bürgerlichem Besitz und im Stralsunder Kataster ist, weshalb das Stralsunder Ratsgericht die Instanz wäre, vor dem der Streit um den Krug entschieden werden müßte. Dies lehnt das Hofgericht ab und will entscheiden, ob der Krug weiter als adliges Lehen oder als freiverkäufliches Allodium anzusehen sei. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und beweist sein Recht an dem Krug mit dem Kaufvertrag von 1646. Das Tribunal fordert am 26.09. die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an, am 19.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 23.10.1761 erhält. Am 28.01.1762 bitten die Parteien um Eröffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 29.01. auf den 15.02. ansetzt. Am 26.04., 05.07. und 18.10.1762 sowie am 24.01., 18.04., 11.07. und 17.10.1763 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 06.12.1763 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts auf und verweist den Bekl. an den Stralsunder Rat als Erstinstanz, falls er weitere Beweise für die Lehnszugehörigkeit des Krueges zu Plüggentin vorlegen wolle. Am 20.01.1764 legt der Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum ein, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 21.01. erhält. Am 02.03. trägt der Bekl. seine Beweise vor, am 07.05., 09.07. und 22.10.1764 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1766 verweist das Tribunal die Entscheidung, ob der Krug ein Lehnspartikel von Plüggentin sei, an den Stralsunder Rat.
Instanzenzug: 1. Hofgericht 1760-1761 2. Tribunal 1761-1763 3. Tribunal 1764-1766
Prozessbeilagen: (7) von Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 29.01.1761; Hofgerichtsurteil vom 21.01.1761; Kaufvertrag über den Krug von Rambin zwischen Bürgermeister Theodor Meyer, Bartholomäus Gottschalk und den Vormündern der Kinder des Ratsherrn Albert Buchow als Erben des Stralsunder Rats- und Kämmereiherren Heinrich Gottschalk sowie Bartholomeus Scheele, Provisor der St. Jacobskirche vom 29.09.1646; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 24.10.1761 und des Bekl. für Dr. Ungnade vom 18.01.1763; Hofgerichtsakte in Sachen des Kammerherrn von Wolffradt auf Plüggentin vs. den Altermann Brandenburg in Stralsund in pcto reluitionis des Kruges in Rambin 1759-1761; Kassationsvermerk vom 30.09.1854
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ