44/118,1 (1) [Nr. 12,1-5]: Herzoglicher Befehl, daß Kirchen- und Schulbücher in Stuttgart unter Aufsicht des Konsistoriums gedruckt werden, daß Buchhändler Cotta die von Gleditsch zu Leipzig verlegte biblische Summarien nicht mehr vertreiben darf und sich die Theologische Fakultät verantworten soll.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv