Suchergebnisse
  • 4.075 von 44.199

Philipp Graf von Nassau-Saarbrücken bewilligt seinem Amtmann zu Usingen, Reinhard von Schletten, und dessen Ehefrau Amalie gewisse Renten auf Lebenszeit aus besonderen Gnaden. Die Eheleute, welche dem Grafen ihren ererbten Teil am Stockheimer niederen Gericht verkauft haben mit Vorbehalt der angeblich nicht zu dieser Obrigkeit gehörigen Renten und des Zehnten im Lohe, sind nicht in den Genuss dieser Nutzungen getreten, weil Kurpfalz seine Lehenshoheit darüber geltend gemacht und einem mit dem Grafen geschlossenen Vertrag gemäß denselben damit belehnt hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...