Rechtsspruch Abt Heinrichs von Kloster Rot in der Streitsache zwischen den Gemeinden zu Unterzeil und zu Mettenberg wegen Trieb und Tratt auf den Wiesen zu Unterzeil und Bachau. Schiedsleute für Unterzeil sind: Peter Dorn von Mittelried und Ulrich Specker von Haslach; für Mettenberg: Hans Kolb, Ammann zu Berkheim, und Hans Schanitlin daselbst. Die Schiedsleute sprechen nach eingehender Untersuchung des Falls ihr Urteil und regeln genau die Benutzung der.Wiesen, den Viehtrieb darauf und das Holzrecht beider Gemeinden. Die Örtlichkeiten werden im einzelnen aufgezählt. Abt Heinrich bestätigt das Urteil, das von beiden Parteien angenommen wird. Siegler: Abt Heinrich und Junker Eitel von Erolzheim. 1499, auf St. Laurentius des hl. Märtyrers Abend. Orig. Perg., dazu Kopie Papier, 2 S. anh. z.T. gut erhalten. Vgl. Stadelhofer II, S. 80/81.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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