Graf Ulrich von Württemberg entscheidet in dem Streit zwischen Kapitel und Dekan Jörg vom Stein, dass letzterer das Spitalamt besitzen und im Interesse des Spitals und der Armen verwalten und vor dem Propst und zwei Kapitularen auf Begehren Rechenschaft ablegen solle. Alles fahrende und liegende Hab und Gut, das Ulrich von Nunegk und andere Konvents- und Kapitelsherrn hinterlassen haben, gehört dem Spital, wogegen Jörg vom Stein in vier Jahren dem Kapitel 150 Gulden ausbezahlen muß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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