Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landratsamt Rottweil (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt/Landratsamt Rottweil
(1485, 1530-) 1803-1943
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Gebiet der Reichsstadt Rottweil war in vier Ämter aufgeteilt. Zum Obervogteiamt gehörten Dunningen, Seedorf, Epfendorf, Irslingen, Böhringen, Dietingen, Göllsdorf, Talhausen, Herrenzimmern und Villingendorf, zum Pirschvogteiamt Winzeln Hochmössingen, Bösingen, Fischbach, Horgen, Neufra, Zimmern ob Rottweil und Stetten ob Rottweil. Das Bruderschaftsoberpflegamt umfaßte Deißlingen, das Spitaloberpflegamt Feckenhausen.
Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 bestätigte Württemberg den Besitz der Reichsstadt Rottweil und des Klosters Rottenmünster mit den betreffenden Gebieten. Dieser Erwerb wurde der neuwürttembergischen Landvogtei Rottweil zugeteilt. Zum Stadtoberamt Rottweil gehörten Stadt Rottweil, Altstadt, Böhringen, Dietingen, Feckenhausen, Göllsdorf, Irslingen mit Wildeck, Neufra, Zimmern ob Rottweil, Epfendorf. Thaihausen, Margarethausen und die Hälfte von Dürrenmettstetten.
Zum Landoberamt Rottweil gehörten Bösingen, Deißlingen, Dunningen, Herrenzimmern, Horgen, Stetten, Villingen, Dauchingen, Fischbach, Sinkingen, Hochmössingen, Mühlhausen, Niedereschach, Seedorf, Weilersbach und Winzeln.
Durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19.12.1805 erhielt Württemberg die Landeshoheit über die ritterschaftlichen Besitzungen in Dormettingen, Dotternhausen, Roßwangen, Hausen am Tann mit Oberhausen, Lackendorf, Wellendingen und Zimmern unter der Burg, durch den Preßburger Frieden vom 26.12.1805 von Österreich die hohenbergischen Orte Dautmergen und Schömberg und behielt nach dem Staatsvertrag mit Baden vom 17.10.1806 die schon früher in Besitz genommene Neckarburg.
Am 11.11.1806 wurde der Kreis Rottweil errichtet und durch die Verordnungen vom 20.12.1806, 25.4.1807 und 26.4.1808 betr. die Organisation des Königreichs die Bezirke Stadt- und Landoberamt in das Oberamt Rottweil vereinigt. Von den inzwischen gemachten Erwerbungen kamen hinzu: die Neckarburg, die Patrimonialämter und -orte Harthausen, Lackendorf, Weigheim und Wellendingen, vom Klosteramt St. Georgen Bühlingen, die Hälfte von Hausen ob Rottweil mit Wildenstein, Cappel und Schabenhausen, vom Amt Rosenfeld Flözlingen, vom Stabsamt Rottenmünster die Hälfte von Hausen ob Rottweil und Rothenstein, vom Obervogteiamt Oberndorf Oberndorf, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen und Waldimnössingen. Zum Oberamt Baiingen kamen Margarethausen und Dormettingen, das Patrimonialobervogteiamt Dotternhausen mit Dotternhausen und Roßwangen und das Patrimonialamt Oberhausen mit Oberhausen und Hausen am Thann, zum Oberamt Spaichingen, Dautmergen und Schömberg, zu dessen Patrimonialamt Balgheim, Zimmern unter der Burg und zum Oberamt Sulz Dürrenmettstetten.
Im Tauschvertrag mit Baden vom 2.10.1810 wurden Cappel, Dauchingen. Fischbach, Niedereschach, Schabenhausen, Sinkingen und Weilersbach an Baden abgetreten.
Durch das Manifest vom 27.10.1810 über die neue Einteilung des Königreichs kam das Oberamt Rottweil zur Landvogtei am oberen Neckar in Rottweil. Aus dem Unteramt Oberndorf wurde ein eigenes Oberamt gebildet und diesem Oberndorf, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Hochmössingen und Waldmössingen zugewiesen. Das Oberamt Rottweil erhielt dafür vom Oberamt Baiingen Täbingen, vom Oberamt Spaichingen Aixheim, Lauffen, Neukirch mit Vaihingerhof, Schömberg und Zimmern unter der Burg und vom Oberamt Sulz Gößlingen.
1812 tauschte das Oberamt mit dem Oberamt Spaichingen Aixheim gegen Dautmergen und trat Epfendorf. Harthausen, Seedorf und Thaihausen an das Oberamt Oberndorf ab. Bei der Organisation vom 18.11.1817 kam das Oberamt Rottweil zum Schwarzwaldkreis.
Am 6.7.1842 wurden ihm vom Oberamt Spaichingen Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann mit Oberhausen und Roßwangen und vom Oberamt Tuttlingen Schwenningen zugewiesen. Bei derGebietsreform vom 1.10.1938 wurde das Oberamt Rottweil Rechtsnachfolger des Oberamts Oberndorf und übernahm alle Gemeinden dieses Oberamts und Aistaig, Boll, Rotenzimmern und Trichtingen.
Der heutige Landkreis Rottweil wurde durch die Gebietsreform 1973 geschaffen.
Bestandsgeschichte
Vom Landratsamt Rottweil wurden 1950 (Acc 11/1950), 1952 (Acc 6/1952, Gebäudeschätzungen), 1953 (Acc 2a/1953) und 1973 (Acc 7/1973) Archivalien abgeliefert. Durch Provenienzentrennungen der Landratsämter Freudenstadt und Baiingen (Acc 25/1974 und 5/1985) wurden weitere Archivalien dem Bestand hinzugefügt. Die Aktenablieferungsverzeichnisse waren teilweise unvollständig angefertigt worden; z.B. war nicht vermerkt, wie viele Archivalien eines Aktenzeichens wirklich vorhanden waren. Da die laufenden Nummern des Aktenablieferungsverzeichnisses nicht auf die Archivalienbüschel übertragen wurden, geriet der Bestand schnell in Unordnung.
Ein Teil des Bestands wurde in der Behörde nach der Registraturordnung von 1843, ein Teil nach dem Flattich-Aktenplan für die württembergischen Landratsämter abgelegt. Ein dritter Teil war von der älteren Registraturordnung auf den Flattich-Aktenplan umgearbeitet worden.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
1985 begann der Unterzeichnende mit der Verzeichnung des Bestands nach den Richtlinien der Landesarchivdirektion von 1981 für die Titelaufnahme und Repertorisierung von Aktenschriftgut des 19. und 20. Jahrhunderts. Wegen anderer dringender Tätigkeiten wurde das Projekt vorerst zurückgestellt. 1989 nahm der Unterzeichnende die Verzeichnung der restlichen Archivalien auf den Midetit-Erfassungsformularen vor.
Vorprovenienzen sind nun im Feld Provenienzen ausgeworfen. Der Bestand wurde nach dem Flattich-Aktenplan geordnet. Fremdprovenienzen (u.a. ca. 20 Prozent des ursprünglichen Bestandes Oberämter Spaichingen, Sulz, Tuttlingen, Laupheim (Kreisregierung Reutlingen), wurden aussortiert.
Die Verpackung des Bestands besorgte der Unterzeichnende. Die Eingabe der Titelaufnahmen und der Indexbegriffe nahm Frau Collett-Stockner vor. Der Bestand umfaßt 54,0 lfd.m Akten und Bände mit 1624 Einheiten.
Sowohl das Findbuch als auch die Archivalien unterliegen keinen Sperrfristen und sind somit für die Benutzung zugänglich.
Der vorliegende Bestand dokumentiert die Bereiche Gemeindeverwalgung, Stiftungs- und Zunftwesen besonders gut. Spärlicher überliefert sind die Bereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fürsorge und Wohlfahrtswesen und Gesundheitswesen.
Der Archivalienbestand des Landratsamts Rottweil wurde nicht vollständig dem Staatsarchiv Sigmaringen übergeben. Recht willkürlich wurde in der Verwaltung entschieden, daß weitere Archivalien nicht abgeliefert werden. Im Landratsamt lagern laut Aussage des Kreisarchivars Dr. Ruth vor allem Archivalien seit 1945, aber auch Schriftgut des 19. Jahrhunderts und ein Teil der Amtsversammlungsprotokolle. Ein Archivalientausch mit dem Kreisarchiv Rottweil wäre zu erwägen.
Gebhard Füßler
Enthält:
Landratsamt und Amtskörperschaft: Errichtung, Grenzen, Aufbau, Oberamtmann, Personal, Gebäude, Geschäftsverteilung, Rechnungswesen, Etats und Haushaltspläne, Schulden, Kassen- und Rechnungswesen, Befehls- und Normalienbücher, Oberamtsprotokolle, Protokolle des Bezirksrats, Scortationsprotokolle, Vermögen der Landschaftskasse; Nationalversammlung; Adel; Württemberg: königliches Haus, Landstände, Landesgrenzen und Staatsgebiet, Verwaltungsorganisation, Beziehungen zum Ausland; Gemeinde: Schultheiß, Gemeinderat, Bürgerausschuß, Personal, Bürgernutzungen, Realgemeinderechte, Bürgeraufnahme, Besoldungen, Geldvermögen, Vermögensverwaltung, Gemeindeetats und -haushaltspläne, Schulden, Kassen- und Rechnungswesen, Stiftungen, Waldungen, Brunnen und Wasserwerke, Staataufsicht und Staatsfürsorge, Visitationen, Markungsgrenzen, Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf alle Teile des Staatsgebiets; Rechtsverhältnisse der Staatsdiener; Aktenwesen; Ablösungen; Steuerwesen; Zölle, Brücken-, Weg- und Pflastergelder; Gebäude- und Gewerbekataster; Bauwesen, Bautagebücher und Bauakten; Feuersicherheit und Brandentschädigung; Gebäudeeinschätzungen für die Gebäudebrandversicherung; Post; Straßen und Wege; Straßenverkehrsregelung; öffentliche Gewässer und Brücken; Gewerbe- und Wirtschaftsförderung; Preisüberwachung und Preisbildung; Zunft; Dampfkessel und Mühlen; Gaststättenwesen und Handel mit Getränken; sonstige Gewerbebetriebe; Land- und Forstwirtschaft: Förderung, Feldbereinigung, Vereine, Viehzucht, Ackerbau, Forstwirtschaft, Obstbau, Jagd, Vieh- und Schafweiden, landwirtschaftliche Notstände, Hagelversicherung; Hilfskassen und Sparkassen; Bergwesen; Schulfonds und Schulgesetz; Volksschulen: Gebäude, Ortsschulrat, Lehrer, Besoldung, Unterricht, Schulversäumnisse, Schulgeld, Schulstiftungen; Fortbildungs- und Sonntagsschulen; höhere Schulen; Kirche: Errichtung von Pfarreien, Pfarrer, Konvente, Gebäude und Baulast, Ausscheidung des Kirchenvermögens, Bittgänge, Stiftungen; Israelitische Kirche; Sekten; Ortsgeschichte; ortspolizeiliche Vorschriften; Staatsangehörigkeit, Ein- und Auswanderung; Überschwemmungen; Schießplätze; Feiertage; Presseaufsicht; allgemeine Fürsorge und Armenpflege; Juden; Heil- und Pflegepersonen; Apotheken; Impfwesen; Bäder; Bestattungswesen; Tierarzneischule Stuttgart; Erfindungen; Vogtruggerichtsprotokolle Altstadt; Entmündigung; Personenstandswesen; Vermessung und Vermarkung; Strafrecht und Hinrichtungen; Arbeitsdienstlager; Statistik.
1474 Akten, 150 Bände (53,9 lfd.m)
Bestand
Dehlinger: Württembergs Staatswesen, Kohlhammer-Verlag Stuttgart 1951
Der Kreis Rottweil, hrsg. von Dr. Konrad Theiss und Dr. Hermann Baumhauer, Verlag Heimat und Wirtschaft Aalen 1963 (Heimat und Arbeit)
Das Land Baden-Württemberg Band VI, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Kohlhammer-Verlag Stuttgart 1978
Beschreibung des Oberamts Rottweil, hrsg. vom königlichen statistisch-topographischen Bureau, Verlag H. Lindemann Stuttgart 1875
Das Königreich Württemberg Band 2, hrsg. vom Statistischen Landesamt, W. Kohlhammer-Verlag Stuttgart 1905
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.