König Wenzel gestattet dem Ulmer Stadtschreiber Heinrich Neithardt im Dorf Baustetten ("Bwsteten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] ein Gericht einzurichten und mit sechs oder acht Richtern, die er aus der Bauernschaft des Dorfes wählen kann, zu besetzen. Dieses Gericht darf nach dem Vorbild des Gerichts in Mietingen ("Mutingen") [Lkr. Biberach] über Frevel, Unzucht und Geldschulden im Dorf Baustetten urteilen.