Zum Zusammenhang vgl. RKG 666 (B 1809/ 5500)). Es handelt sich um die Wiederaufnahme und Fortführung des Verfahrens. Es liegt keine förmliche Citatio ad redintegrandum vor, sondern die Protokolleinträge und Produkte von 1688 wurden dem fortgeführten Verfahren vorangestellt, auch wenn Q 1 - 10 erst mit Q 18 überreicht wurden.
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AA 0627, 667 - B 1810/5501
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1688, 1693-1695 (1554-1695)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gotthard am Born gen. im Roßkamp, Bürgermeister der Freiheit Mettmann, jetzt sein Sohn Heinrich Bornman (Borneman), Kämmerer (Camerarius) der Stadt Hamm, (Kl.: Roßkamp) Beklagter: Gerhard Lotsch (Lutz, Lutsch), Mettmann, (Bekl.: sein Vater Gerhard Lotsch am Born); als Intervenient der jül.-berg. Kammerrat Johann Maes (Maeßen), Düsseldorf, als Zessionar von Lotschs Gläubiger Clauberg Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Adam Roleman 1694 - Subst.: Dr. Johann Georg Erhardt Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Philipp Nidderer 1688 - Subst.: Dr. Franz Philips Högelen Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht (Hofrat) zu Düsseldorf - 2. RKG 1688, 1693-1695 (1554-1695) Beweismittel: Acta priora (Q 16) und Facti species (Bl. 303 - 306). Urkunde der Mettmanner Schöffen, 1681: der 1677 unterschriebene Verzichtbrief der Miterben des untersten Borner Erbguts zugunsten der Gebrüder Heinrich und Peter Bornman wird auf Anhalten dieser beiden in das Bürger-Schoßbuch eingetragen und von den Schöffen bestätigt (43). Jül.-berg. Rechtsordnung Kap. 98 (Von Beschudden, zu Latein Jus retrahendi genannt) und 82 (Wie Vater oder Mutter und andere Eltern ihre Kinder erben, so sie sich in andere oder zweite Ehe begeben) (45f.) Obligation der Eheleute Gerhard und Margaretha Lotsch von Born für Johannes Clauberg über eine jährl. Rente von 30 Rtlr. specie, wofür sie alle ihre Güter am Born zum Pfand setzen, 1661 (142-149). Die Erben des Johann Clauberg übertragen diese Obligation auf den jül.-berg. Rechenmeister Johann Maes und seine Ehefrau Katharina Schmidtman, die auf Bitten der Schuldnerin, der Witwe Gerhards Lotsch, den Erben Clauberg das darin gen. Kapital von 600 Rtlr. samt Zinsen und Gerichtskosten bezahlt haben, 1672 (150-154). Immission des Maes in den Borner Hof, 1676 (156f.). Vergleich der Geschwister Heinrich, Peter und Maria Bornman, 1677 (179-182). Facti species und Votum des Hofgerichtsreferenten (303- 306). Beschreibung: 6,5 cm, 337 Bl., lose; Q 1 - 28, 3 Beilagen, davon 2 prod. 24. Mai 1695.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:20 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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