Zum Zusammenhang vgl. RKG 666 (B 1809/ 5500)). Es handelt sich um die Wiederaufnahme und Fortführung des Verfahrens. Es liegt keine förmliche Citatio ad redintegrandum vor, sondern die Protokolleinträge und Produkte von 1688 wurden dem fortgeführten Verfahren vorangestellt, auch wenn Q 1 - 10 erst mit Q 18 überreicht wurden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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