Werden.-Clemens Zeno Freiherr von Dorth, Herr zu Horst etc., reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Benedikt belehnt Clemens Zeno Freiherrn von Dorth, Herrn zu Horst, Wellradt, Tackwieler und Flasgarth, kurkölnischen Kammerherrn, zu Dienstmannsrecht mit dem adligen Rittersitz Laubach samt Zubehören im Kirchspiel Mettmann (wie Nr. 4282) sowie mit der zugehörigen groben und kleinen Jagd, deren Limiten beschrieben werden (wie in Nr. 4898), nachdem dessen älterer Bruder Johann Adolf Heinrich Sigismund Freiherr von Dorth, Herr zu Velde, Holthusen und Flasgarth, Kriegskommissar der Grafschaft Zutphen, dieses Lehen ihm wiederum zediert hatte. Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Gottfried Wilhelm Josef Sommers, Fiskalprokurator des Abts und Sekretär der Stadt Werden, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Dr. iur. Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs des Abts. Der Abt unterschreibt und siegelt. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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