Hans N. aus Schriesheim [Kreis Mannheim], zusammen mit Endris Götz aus Dossenheim [Kr. Heidelberg] wegen Diebstahls gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend und "Letzung" an seinem Leib auf Befehl von Statthalter und Regenten zu Stuttgart wieder freigelassen, verspricht, Rechtsansprüche gegen württembergische Untertanen nur vor zuständigen württembergisch Gerichten geltend zu machen und schwört U.