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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Kreisarchiv Main-Tauber-Kreis >> Überlieferung des Main-Tauber-Kreises >> Kulturelle Einrichtungen
1935-2004
Überlieferungsgeschichte
Das seit 2003 in Distelhausen beheimatete Kreismedienzentrum wurde 1935 als Kreisbildstelle für den Landkreis Tauberbischofsheim gegründet. Erster, zunächst kommissarischer Leiter war Hauptlehrer Hans Ziegler aus Tauberbischofsheim. Seit 2001 firmiert die Einrichtung unter dem Namen Kreismedienzentrum.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand umfasst hauptsächlich ausgesondertes Bild- und Diamaterial des Kreismedienzentrums mit Bezug zum Main-Tauber-Kreis, dazugehörige Diaserienbeihefte und einzelne Jahrgänge der Hefte "Film und Bild in Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung". An Schriftgut der Bildstelle sind nur einige Kassen- und Ausleihbücher der Anfangsjahre erhalten
Gesetzliche Grundlagen: Die Schaffung von Kreisbildstellen geht im Grunde genommen auf den Erlass über die Errichtung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 01.05.1934 (Reichsgesetzblatt 1934, S. 365) zurück. Diesem neuen, für das gesamte Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtswesen sowie für Aufgaben der Wissenschaft zuständigen Ministerium wurden dabei Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Reichsinnenministeriums übertragen (Erlass über die Aufgaben des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 11. Mai 1934, Reichsgesetzblatt 1934, S. 375). Der für alle Länder des Deutschen Reiches geltende Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung über Unterrichtsfilm und amtliche Bildstellen vom 26.06.1934 (abgedruckt u.a. im Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus, des Unterrichts und der Justiz 1934, S. 161-167 und dem Amtsblatt des Württembergischen Kultministeriums 1934, S. 169-183) nennt dabei als Motivation: ¿Der nationalsozialistische Staat stellt die deutsche Schule vor neue große Aufgaben. Sollen sie erfüllt werden, so müssen alle pädagogischen und technischen Hilfsmittel für diese Arbeit eingesetzt werden. Zu den bedeutungsvollsten der Hilfsmittel gehört der Unterrichtsfilm [...] Erst der neue Staat hat die psychologischen Hemmungen gegenüber der technischen Errungenschaft des Films völlig überwunden, und er ist gewillt, auch den Film in den Dienst seiner Weltanschauung zu stellen [...] Der Film soll als gleichberechtigtes Lernmittel überall dort an die Stelle des Buches treten, wo das bewegte Bild eindringlicher als alles andere zum Kinde spricht¿. Das neue Propaganda-Medium Unterrichtsfilm soll über die in den Schulbezirken neu zu errichtenden Bildstellen an die Schulen gelangen. Ein hierarchischer Aufbau ¿Reichsstelle für den Unterrichtsfilm¿ ¿ ¿Landesbildstellen¿ ¿ ¿Bezirksbildstellen¿ gewährleistet die entsprechende ideologische Durchdringung. Geregelt wird in gemeinsamen Richtlinien dann auch die Zusammenarbeit mit den Gaufilmstellen der NSDAP. Deren Aufgabe ist es, ¿die staatspolitischen Filme für die Schulen zur Verfügung zu stellen¿, die von den Landesbildstellen dann ¿vor den Schulen vorzuführen und in die regelmäßige Unterrichtsarbeit einzugliedern¿ sind. Die Landesbildstelle Baden mit Sitz in Karlsruhe wurde vom Staatsministerium im Januar 1935 als Körperschaft des öffentlichen Rechts genehmigt (Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts 1935, S. 10-12), die Landesbildstelle in Württemberg mit Sitz in Stuttgart wurde durch Verordnung des Kultministers im Oktober 1934 eingerichtet (Amtsblatt des Württembergischen Kultministeriums 1934, S. 169-183). Als Leiter der örtlichen Bezirksbildstellen sind nach diesen Verordnungen Lehrer auszuwählen, die ihre Tätigkeit soweit als möglich nebenamtlich wahrnehmen sollen. Zum zunächst kommissarischen Leiter der Kreisbildstelle Tauberbischofsheim wurde Hauptlehrer Hans Ziegler ernannt (Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts 1935, S. 52). Die bisherigen Erfolge und das weitere Vorgehen bei der ¿Verwendung von Film und Bild in den Schulen¿ beschreibt ein Erlass des Reichs- und Preussischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 23.12.1937 (Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1938, S. 10-13). Die zeitliche Belastung der Bildstellenleiter soll durch entsprechende Pflichtstundenreduzierung oder ¿ bei erhöhtem Arbeitsumfang ¿ durch eine Entschädigungszahlung ausgeglichen werden. Das Aufsichtsorgan für die Kreisbildstelle ist der Landrat, in schulischer Hinsicht hat die Bildstelle den Weisungen der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde zu folgen. In den Musterarbeitsordnungen werden die in vier Teilbereiche gegliederten Aufgaben der Kreis- bzw. Stadtbildstellen aufgezählt: A. Pädagogische Aufgaben: 1. Beratung der Behörden, Schulen und Bildungsorganisationen im Kreis 2. Pflege von Film und Bild im gesamten Bildungswesen des Kreises B. Sammlungsaufgaben: 1. Aufbau einer Kreis-, Film- und Bildsammlung 2. Film- und Bildverleih 3. Führung eines Verzeichnisses der im Kreis vorhandenen Filme und Bilder und seine Bekanntgabe an sämtliche Schulen 4. Mitarbeit am Aufbau des Bildarchivs der Landesbildstelle C. Technische Aufgaben: 1. Verwaltung, Pflege und Einsatz der Film- und Bildgeräte 2. Technische Auskünfte D. Technische Ausbildung der Lehrerschaft Das damit skizzierte Aufgabenfeld hat sich auch in späteren Jahrzehnten nur unwesentlich verändert. Mit der Neuorganisation der Landkreisverwaltung im Jahr 1939 ging die Zuständigkeit für die Kreisbildstellen vom Landrat, dem Vorstand des staatlichen Bezirksamts, auf die Landkreisselbstverwaltung über (Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts 1939, S. 181-183). Die bis zu diesem Zeitpunkt nur kommissarisch ernannten Kreisbildstellenleiter waren nach Erlass einer Arbeitsordnung für die jeweilige Kreisbildstelle vom Landrat dann endgültig in dieses Amt zu berufen. Nach Maßgabe dieses Erlasses sollten die Bildstellen auch "in räumliche Verbindung mit der Landkreisverwaltung gebracht werden". Auf eine neue gesetzliche Basis wurden die Kreisbildstellen wenige Jahre nach Gründung des Landes Baden-Württemberg gestellt. Das rückwirkend zum 01.04.1954 erlassene Gesetz über die Versorgung der Schulen mit Filmen, Lichtbildern und Tonträgern (Film- und Bildgesetz) vom 01.07.1957 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1957, S. 73-74) regelte Organisation und Kostenträgerschaft für die Landes- und Kreisbildstellen. Aufgehoben wurde dieses Gesetz dann durch das zum 01.01.1991 in Kraft getretene neue Gesetz über die Bildstellen in Baden-Württemberg (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1991, S. 440-443). Darin wurden Rechtsstellung, Aufgaben und Organisation der Landesbildstellen einerseits sowie die der Stadt- und Kreisbildstellen andererseits neu geregelt. Zu den Leitern der Stadt- und Kreisbildstellen wurde ausgeführt, dass diese "der Träger der Stadt- oder Kreisbildstelle [...] im Einvernehmen mit dem Oberschulamt nach Anhörung der Landesbildstelle" bestellt. "Der Leiter muss durch eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung die Befähigung zum Lehramt erworben haben". Die vorläufig letzte Neuregelung erfolgte durch das ab 01.10.2001 geltende Gesetz über die Medienzentren (Gesetzblatt von Baden-Württemberg 2001, S. 117-120). Es regelt zunächst die den Veränderungen im Medienbereich geschuldete Umbenennung von "Bildstelle" in "Medienzentrum". Neu ist nun auch die zeitliche Befristung bei der Bestellung des Leiters eines Kreismedienzentrums. Eine Amtszeit dauert höchstens sechs Jahre, eine Wiederbestellung bzw. Verlängerung der Amtszeit ist allerdings möglich.
Die Kreisbildstelle Tauberbischofsheim: Über die Anfangsjahre der Kreisbildstelle liegen leider keine Unterlagen vor, ein Zustand, der nicht zuletzt auf die häufigen Ortswechsel der Bildstelle zurückzuführen sein dürfte. Erster, zunächst kommissarischer Bildstellenleiter war Hans Georg Ziegler. Am 20.11.1890 in Karlsruhe geboren, trat er 1911 sein erstes Lehramt in Kappelwindeck bei Bühl an. Von 1914-1918 als Soldat im Einsatz, kam er 1918 als Lehrer an die Volksschule in Mondfeld. Die nächste und gleichzeitig letzte berufliche Station war die Volksschule Tauberbischofsheim, an der er seit August 1920 unterrichtete, zunächst als Hauptlehrer, seit 30.01.1951 bis zu seiner Pensionierung zum 01.04.1956 als Konrektor. In dieser Zeit übernahm er neben seiner beruflichen Tätigkeit eine Vielzahl meist ehrenamtlicher Aufgaben. Seit April 1935 war er Leiter der Kreisbildstelle des Landkreises Tauberbischofsheim, im zweiten Weltkrieg Leiter des zivilen Luftschutzes im Landkreis. Für die 1200-Jahr-Feier der Stadt Tauberbischofsheim im Jahr 1955 gestaltete und organisierte er den historischen Festumzug, dem Männergesangverein "Liederkranz" Tauberbischofsheim stand er lange Jahre als Vorsitzender vor. Sichtbares Zeichen für die ihm entgegengebrachte Wertschätzung in der Stadt waren die ihm zuteil gewordenen Ehrungen: seit 1953 war er Ehrenvorsitzender des Männergesangvereins "Liederkranz" Tauberbischofsheim, am 07.12.1960 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Tauberbischofsheim ernannt, seit 1963 war er Ehrenmitglied im Verein der Spessartfreunde e.V. Tauberbischofsheim. Hans Ziegler verstarb am 23.05.1963 in Tauberbischofsheim. Die Kreisbildstelle verdankt ihrem ersten Leiter eine größere Anzahl fotografischer Aufnahmen aus Tauberbischofsheim und der näheren Umgebung. Es ist anzunehmen, dass die Bildstelle anfangs in der Volksschule am Dienstort des Bildstellenleiters untergebracht war. In der Nachkriegszeit bis etwa 1955 befand sich jedoch zumindest ein Teil davon, das Filmarchiv, in der Wohnung bzw. im Keller des Privatwohnhauses des Konrektors, dem Haus Mainhard in der Hauptstraße 60. Eine Überprüfung der Unterbringungssituation der Kreisbildstelle durch den Direktor der Landesbildstelle im Jahr 1954 bemängelte allerdings die fehlenden Nebenräume, das fehlende Photolabor und die schlechte Unterbringung des Filmarchivs. Ziegler machte gegenüber der zuständigen Landkreisverwaltung mehrere Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation und im Januar 1955 konnte dann der Umzug in Räume des kurmainzischen Schlosses (wohl Räume der zeitgleich in den Klosterhof umgezogenen Gewerbeschule) stattfinden. Den Quellen ist leider nicht zu entnehmen, wie diese Räume im einzelnen genutzt wurden. Das Büro des Bildstellenleiters scheint sich nach wie vor in der Volksschule befunden zu haben, wenn man die im Januar 1956 angegebene Adresse "Volksschule" dahingehend interpretieren kann. Mit Erreichen des Pensionsalters schied Hans Ziegler zum 31.03.1956 als Leiter der Bildstelle aus. Seine Nachfolge trat Otto Fahrbach an. Der zu dieser Zeit an der Volksschule Tauberbischofsheim unterrichtende Otto Fahrbach, am 25.10.1920 in Würzburg geboren, war mindestens schon seit 1954 als "informatorisch beschäftigter" Lehrer bei der Bildstelle tätig und wurde im August 1956 mit Rückwirkung zum 01.04.1956 vom Landrat des Landkreises Tauberbischofsheim zum Bildstellenleiter ernannt. Das Amt behielt er auch bei, als er 1974 an die Hauptschule Tauberbischofsheim versetzt und im August 1980 dort schließlich zum Konrektor ernannt wurde. Unter seiner Ägide erlebte die Kreisbildstelle mehrere organisatorische und räumliche Veränderungen. Neu geregelt wurde beispielsweise die Arbeitsteilung zwischen der Kreisbildstelle und dem Filmdienst. Diese aus der ehemaligen Bildstelle der Militärregierung hervorgegangene Einrichtung war seit November 1954 verselbständigt worden, ihre Aufgaben erfüllte ein Geschäftsführer und ein diesem übergeordnetes Kuratorium. Bereits 1958 erfolgte jedoch eine weitere Neuorganisation, die zur Aufnahme in den Arbeitsbereich des Landratsamts führte. Der Filmdienst hatte ähnliche Aufgaben wie die Bildstelle: Er machte, wohl als Instrument zur Verbreitung demokratischen Gedankenguts in der Nachkriegszeit eingerichtet, mit eigenen Geräten Filmvorführungen in den Schulen und Landkreisgemeinden. 1960 einigte man sich dahingehend, dass die Kreisbildstelle Vorführungen für Schulklassen, bei Elternabenden und zur Lehrerfortbildung macht, der Filmdienst dagegen die übrigen Veranstaltungen z.B. bei Vereinen, Pfarrgemeinden, Parteien etc. übernimmt. Auch der Einsatz der Filmgeräte sowie des Filmdienstpersonals für die Kreisbildstelle wurde bei dieser gemeinsamen Besprechung festgelegt. In späteren Jahren scheinen die Aufgaben des Filmdienstes dann vollständig auf die Kreisbildstelle übergegangen zu sein. Gemeinsam nutzte man Räumlichkeiten im Berufsschulzentrum Tauberbischofsheim, in welche die Kreisbildstelle im Dezember 1958 eingezogen war. Anfangs waren dies drei Räume im sog. Gemeinschaftshaus der Handels- und Höheren Handelsschule, 1960 wurden dann Räume der Gewerbeschule, später der Landwirtschaftsschule zur Unterbringung von Filmarchiv, Vorführraum und Büro genutzt. Aus der Amtszeit Fahrbachs hat sich schriftliches Material sowohl in den Unterlagen des Landkreises als auch bei den Gemeinden erhalten. Darin spiegelt sich beispielsweise die Tätigkeit des Beirats wider. Ein gemeinsamer Beirat für die Kreisbildstelle und den Filmdienst wurde auf Initiative von Landrat Schwan am 01.12.1954 gegründet. Gebildet wurde dieser aus Vertretern der Schulen und Interessenverbände im Landkreis Tauberbischofsheim. Seine Aufgabe bestand in der Hauptsache darin, Filme zu begutachten und für eine Ausleihe zu empfehlen; er tagte in der Regel allerdings nur einmal pro Jahr. Die letzte in den Unterlagen des Kreisarchivs dokumentierte Sitzung des Beirats fand im Jahr 1962 statt, die von der Kreisbildstelle herausgegebenen Informations-Rundschreiben an die Schulen wurden noch bis 1968 auch an den Beirat adressiert. Diese Rundschreiben informierten die Schulen über Neuanschaffungen der Kreisbildstelle (Filme, Tonbänder, Dias, etc.), in ihnen wurde der richtige Umgang mit Leihgeräten beschrieben und technische Hinweise für die Abspielgeräte gegeben, es wurde auf neue Literatur, Lehrgänge und Infoveranstaltungen hingewiesen sowie kostengünstige gemeinsame Beschaffungen angeboten. Die Kreisbildstelle war darüber hinaus mit der Leitung der Lehrerarbeitsgemeinschaft für "Film - Bild - Ton" beauftragt, die seit 1956 bestand. Otto Fahrbach leitete die Kreisbildstelle - nach der Kreisreform und dem Zusammenschluss mit der Kreisbildstelle Bad Mergentheim mit Wirkung vom 1.7.1976 auch die Kreisbildstelle Main-Tauber-Kreis - beinahe 30 Jahre lang bis zu seiner Pensionierung im Juli 1985. Ihm stand dabei ein kleiner Mitarbeiterstab zur Seite. In den 1960er Jahren war dies das Personal des Filmdienstes in Person von Frau Kox, die hauptsächlich Verwaltungsaufgaben übernahm, sowie Hausmeister Dengel, der bei der Pflege und Verpackung der Filme eingesetzt wurde und zusammen mit Fahrbach und einem weiteren Helfer als Filmvorführer im Einsatz war. Ein Lehrer nahm die offizielle Stellvertretung Fahrbachs wahr. Nachfolger Fahrbachs wurde Edgar Münch. Der am 31.12.1939 in Hardheim geborene Pädagoge war zunächst Volksschullehrer an verschiedenen Schulen der Region und unterrichtete ab 1974 nach einer entsprechenden Fortbildung hauptsächlich die Fächer Physik und Biologie an der Riemenschneider-Realschule in Tauberbischofsheim. Neben der schulischen Arbeit engagierte sich Münch in seiner Heimatgemeinde Königheim mehrere Jahre im Gemeinderat, bei der katholischen Pfarrgemeinde Gissigheim ist er seit 1978 im Laiendienst tätig, für den Verband Bildung und Erziehung war er auf mehreren Ebenen über zwei Jahrzehnte als Pressesprecher aktiv. Weitere Ehrenämter und Aufgaben übernahm er in Vereinigungen, die sich der Heimatkunde, dem Gesang sowie dem Obst- und Gartenbau widmen. Die Tätigkeit in der Kreisbildstelle, die zu diesem Zeitpunkt in beengten Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Landwirtschaftsamts untergebracht war, trat er zum 01.10.1985 an. In der Amtszeit Münchs fanden verstärkt neue Medien (v.a. Videokassetten) Eingang in die Kreisbildstelle und lösten nach und nach die alten Filmspulen ab. Die zuvor noch in Handarbeit erledigte Ausleihorganisation wurde 1991 auf ein modernes EDV-gestütztes landeseinheitliches System umgestellt. Im Herbst 1992 konnte die Bildstelle auch neue größere Räumlichkeiten in den ehemaligen Garagenräumen des Landwirtschaftsamts in der Wolfstalflurstraße beziehen. Der vorerst letzte Umzug, der eine wesentliche Vergrößerung des Raumangebots für die Ausleihe und Lagerung der Medien sowie für Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen brachte, erfolgte Anfang 2003. Seitdem ist die Kreisbildstelle im kreiseigenen, früher als Landwirtschaftsschule, Schullandheim und Verwaltungsgebäude genutzten ehemaligen Zobelschen Schlösschen im Tauberbischofsheimer Ortsteil Distelhausen untergebracht. Mit dem Eintritt in den Ruhestand im Juli 2003 gab Edgar Münch auch die Leitung der Kreisbildstelle ab. Neuer, noch amtierender Leiter ist Ulf Neumann, der an der Grund- und Hauptschule Königshofen unterrichtet.
Die Ausstattung der Kreisbildstelle: Über die technische Ausstattung der Kreisbildstelle liegen v.a. aus der Mitte des 20. Jahrhunderts Angaben vor. Im Jahr 1951 verfügte sie beispielsweise über 39 Kinogeräte (Filmprojektoren), 3 Diaprojektoren, 285 Filme allgemeiner Art, 92 Filme für Fachschulen, 42 Filme für Landwirtschaftsschulen sowie 69 Diaserien. Die Anzahl der Diaprojektoren erhöhte sich in den nächsten 6 Jahren rasant auf 60 Stück, auch die Zahl der Filmkopien konnte mehr als verdoppelt werden. Die Filmprojektoren (ohne Ton) wurden nach und nach von Tonfilmgeräten abgelöst, seit 1961 verfügte die Bildstelle auch über einen Schallplattenspieler. Mit dem Aufkommen weiterer neuer Medien wie Videokassetten, CD und DVD musste die Kreisbildstelle natürlich auch hier die entsprechenden Vorführ- und Abspielgeräte anschaffen. Im Jahr 1991 verfügte die Bildstelle über etwa 6000 Medieneinheiten.
Zur Geschichte des Bestands: Im Jahr 2001 wurde erstmals Kontakt zur Kreisbildstelle wegen der Aussonderung nicht mehr benötigten Bildmaterials aufgenommen. Bei einem Besichtigungstermin wurde die Auswahl der für das Kreisarchiv interessanten Unterlagen besprochen. Eine erste Ablieferung von zunächst zwei Diaserien und einer Anzahl Broschüren konnte im Februar 2003 (Z 2003/8) übernommen werden. Wegen der mit dem Umzug ins neue Domizil Distelhausen verbundenen Arbeitsbelastung der Bildstelle konnte eine umfassende Aussonderung erst nach deren Umzug im Frühjahr 2004 erfolgen. Dabei wurden hauptsächlich Fotos und Dias, größtenteils undatiert, mit Motiven aus dem Main-Tauber-Kreis übernommen (Z 2004/9) sowie einige wenige schriftliche Unterlagen, die sich aus der Anfangszeit der Bildstelle noch erhalten hatten. Die Verzeichnung des Schriftguts und der Fotos (inklusive Glasplatten und Negative) erfolgte im Anschluss an die Übernahme durch Unterzeichnete, die Dias wurden zunächst vorläufig nach Diaserien (s. Vorsignatur "Serie ...") bzw. Themen sortiert. Im März 2006 konnte auch dieser Teil des Bestandes durch Adolf Duda verpackt und verzeichnet werden. Die älteren Kleinbilddias aus Glas tragen die Kennzeichnung KTB und wurden vielleicht - wie die alten Fotos - vom Kreisbildstellenleiter selbst bzw. weiteren Mitarbeitern angefertigt. Von den Landesbildstellen Baden und Württemberg stammende Dias finden sich nur vereinzelt im Bestand. Für die Bildungsarbeit scheinen Diaserien auch bei regionalen Fotografen bzw. bei Verlagen angekauft worden zu sein. Die in jüngerer Zeit entstandenen Dias stammen wohl aus der Arbeit des Landratsamts im Bereich Kreisentwicklung/Städteplanung/Landwirtschaftliche Beratungstätigkeit/Tourismus. So ist auf einigen eine Wertungskommission zu sehen, die bei Wettbewerben wie "Unser Dorf soll schöner werden" das Erscheinungsbild eines Ortes einschätzte. Manche Dias sind auch Reproduktionen bereits vorhandener Fotos und Negative. Sie dürften vermutlich für eine Verwendung in Vortragsveranstaltungen angefertigt worden sein. Die Klassifikation des Bestands wurde so angelegt, dass problemlos weiteres Material eingefügt werden kann. Hieraus erklären sich auch die noch nicht belegten Klassifikationspunkte. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte über MIDOSA 95 (mikrocomputer-unterstütztes Informations- und Dokumentationssystem für Archive, Version 1995). Der Bestand umfasst insgesamt 1,4 lfd.m mit ca. 800 Fotos (z.T. mit Negativen), ca. 2100 Kleinbilddias (teils Glas, teils Kunststoff), 53 Glasdias größeren Formats und 130 Glasnegativen. Eine Vielzahl der Fotos, Dias, Glasnegative und -positive sowie Negative wurde im Jahr 2014 im Rahmen eines DFG-Projekts des Landesarchivs Baden-Württemberg digitalisiert. Dabei wurde von den Vorlagen, die in mehreren Ausfertigungen vorhanden sind, jeweils die fototechnisch ursprünglichere Form zur Digitalisierung ausgewählt (also z.B. das Negativ, nicht der ebenfalls vorhandene Abzug). Inhaltlich sehr ähnliche Motive wurden in der Regel ebenfalls nur in einer Version digitalisiert, sofern dies bei der Vorbereitung der Digitalisierung festgestellt werden konnte. Die meisten der insgesamt 3190 Digitalisate können seit dem Frühjahr 2015 im Online-Findbuch als Bilddatei eingesehen werden. Keine Bilddateien gibt es von den Nummern StAWt-K LRA 91 Nr. 76, 90, 114, 118, 123, 135, 160, 191, 192, 196, 197, 209, 220, 288, 289, 314-320. Soweit bei einzelnen Fotos noch Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte bestehen, wurden deren Digitalisate von einer Einstellung ins Internet ausgenommen. Wertheim-Bronnbach, im März 2015 Claudia Wieland
Ungedruckte Quellen und Literatur: ·StAWt-K LRA 10 Nr. 401, 699-700, 713-714 ·Der Pestalozzi-Hauptschule Tauberbischofsheim danke ich für Auskünfte über Otto Fahrbach ·Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus, des Unterrichts und der Justiz ·Amtsblatt des Württembergischen Kultministeriums ·Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Amtsblatt des Reichs- und Preussischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichts-Verwaltungen der anderen Länder ·Fränkische Nachrichten ·Gesetzblatt für Baden-Württemberg ·Main-Post ·Reichsgesetzblatt ·Tauberbischofsheim - Aus der Geschichte einer alten Amtsstadt, Tauberbischofsheim 1955 ·Wertheimer Zeitung
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.