Graf Michael von Wertheim nimmt Rüdiger und seine Ehefrau Margarete in das Spital zu Wertheim auf und trifft Bestimmungen über ihre Unterbringung und Versorgung. Für ihre Verpflegung haben sie dem Spital 250 fl. bezahlt, die beim Verlassen des Spitals nicht zurückgefordert werden können. Über ihre sonstige Habe können sie frei verfügen, ihr Nachlass verfällt gemäß der Ordnung dem Spital.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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