Abt Wolfgang von Windberg legt beim Herzog von Bayern Einspruch gegen eine Entscheidung der Regierung in Straubing ein, nachdem diese dem Haustausch zwischen seinem verstorbenen Amtsvorgänger Sigmund und den Kindern des verstorbenen Erhart Dascher, Bürger zu Straubing, Wolfgang und Ursula, nicht zustimmte, da eines der Kinder noch minderjährig sei. Die beiden Anwesen liegen oberhalb des Brott thurns(1) auf der Seite in Richtung St. Veith(2) und in Richtung des Passauer Hof(3) und stoßen aneinander. Der Herzog entscheidet sich zugunsten des Klosters zu Windberg und weist die Regierung in Straubing entsprechend an. S: Kurfürstliche Regierung zu Straubing.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv