Jakob Wyss gen. Biren Jakob und sein Bruder Wilhelm Wyss, beide seßhaft zu Entringen, wegen ungebührlicher Reden und Handlungen zu Tübingen gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freundschaft und der Richter zu Tübingen der peinlichen Strafe enthoben und freigel., schwören U. und geloben eidlich, ihre Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen und sich künftig als gehorsame Untertanen zu erweisen.