Actenmäsige facti species worinnen klar angewiesen wird, daß der von Brenner nicht erwiesen, daß er à Die Reimmissionis in seiner Ambs Bedienung beeinträchtiget u. die mindeste Nachstellungen wider denselben unternohmen gewesen seyn solten, ... in Sachen Frantz Moyses von Brenner contra Hessen Rheinfels ... ... o.O. u. Verl.. 19 S.