Gerhard, Graf zu Sayn, schreibt Ruprecht, Graf zu Virneburg, daß dieser ihm einen beleidigenden, ehrverletzenden und unwahren Brief geschrieben habe, und fordert ihn auf, die Sache auf einem Schlichtungstag mit beider Freunden auszutragen. Dort wird er sich wegen der verschiedenen Vorwürfe rechtfertigen. Dabei wird sich herausstellen, daß der Aussteller der Forderung des Grafen Ruprecht nach einem Austrag vor der St.Hubertus(Huprechts)gesellschaft pflichtgemäß gefolgt ist. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. - aufgedr. Sg. - Rv.