Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung in Wort und Tat
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0771
Wismar F 2 (W F 1 n. 2)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
20.10.1657-09.05.1660
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Claus Lindow als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Nebenbekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat seine mittlerweile verstorbene Mutter geschlagen und beleidigt. Er hat sie und seine Schwester, Ehefrau des Peter Gammelkorn, Hexen und Huren genannt und gedroht, sie auf den Scheiterhaufen zu bringen. Auf die Beschwerden der Frauen fordert der Rat ihn zur Ruhe auf und entzieht ihm schließlich das mütterliche Erbe. Kl. bittet, das Erbe dem Fiskal zuzuschlagen. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.11.1657 zur Antwort auf. Am 25.01.1658 bittet Bekl., zunächst das Ratsgericht über den Fall entscheiden zu lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 28.01. zur Antwort auf. Am 26.04. fordert Kl., den Fall vor dem Tribunal zu behandeln, am 28.04. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 15.06.1658 besteht der Rat auf seinem Recht, den Prozeß selbst zu entscheiden und das Erbe an sich zu ziehen. Am 18.04.1659 fordert das Tribunal den Rat auf, die Akten einzusenden und den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 13.06. gehen die Akten ein, am 04.07. bestreitet Bekl. die Anklage und bezeichnet sie als "erdichtet". Am 06.07.1659 fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, am 09.05.1660 gibt es die Akten an den Rat zurück, der Ausgang des Verfahrens erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660
Beklagter: Claus Lindow als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Nebenbekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat seine mittlerweile verstorbene Mutter geschlagen und beleidigt. Er hat sie und seine Schwester, Ehefrau des Peter Gammelkorn, Hexen und Huren genannt und gedroht, sie auf den Scheiterhaufen zu bringen. Auf die Beschwerden der Frauen fordert der Rat ihn zur Ruhe auf und entzieht ihm schließlich das mütterliche Erbe. Kl. bittet, das Erbe dem Fiskal zuzuschlagen. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.11.1657 zur Antwort auf. Am 25.01.1658 bittet Bekl., zunächst das Ratsgericht über den Fall entscheiden zu lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 28.01. zur Antwort auf. Am 26.04. fordert Kl., den Fall vor dem Tribunal zu behandeln, am 28.04. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 15.06.1658 besteht der Rat auf seinem Recht, den Prozeß selbst zu entscheiden und das Erbe an sich zu ziehen. Am 18.04.1659 fordert das Tribunal den Rat auf, die Akten einzusenden und den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 13.06. gehen die Akten ein, am 04.07. bestreitet Bekl. die Anklage und bezeichnet sie als "erdichtet". Am 06.07.1659 fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, am 09.05.1660 gibt es die Akten an den Rat zurück, der Ausgang des Verfahrens erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ