Johann Georg Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg und Damian Waldbott v. Bassenheim als Vormünder der Kinder des verstorbenen Wolf Dietrich Kämmerer ...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1631-1680
1634 März 30, Köln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg und Damian Waldbott v. Bassenheim als Vormünder der Kinder des verstorbenen Wolf Dietrich Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg und der Magdalena geb. v. Kronberg bekunden, dass sie der Margaretha Dorothea Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, die im Stift Oberwerth bei Koblenz erzogen worden sei und dort eintreten wolle, nach Übereinkunft mit der Äbtissin Eva Schilling v. Lahnstein eine Mitgift von 1.000 Reichstalern und ein jährliches Spielgeld von 20 Reichstalern gesetzt haben, da sie wegen Leibesblödigkeit den Chor- und sonstigen Dienst nicht mitmachen könne. Als Unterpfand haben sie den Hof zu Büdesheim gesetzt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Dalberg. Archiv Nr. 904 - Ausf., Perg. 2 anh. Sg. (Urkunde verloren)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Dalberg. Archiv Nr. 904 - Ausf., Perg. 2 anh. Sg. (Urkunde verloren)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ