Der Priester der Diözese Augsburg Andreas Wolf von Leipheim ("Lyphain") [Lkr. Günzburg] wurde vom Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Patronatsrechts auf den allen Heiligen, Maria Magdalena und allen Engel geweihten Altar [Eiselinpfründe am Seelaltar] im Ulmer Münster präsentiert. Vor Bürgermeister und Rat legt er daher in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Er verpflichtet sich damit nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Erfüllung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt über weltliche Angelegenheiten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe, Verstößen gegen diese Bestimmungen oder persönlichen Verfehlungen wird er die Pfründe nach Aufforderung durch den Rat durch seine Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.