Johann, Eberhard und Reinhard von Schwalbach, Vettern, bekunden, daß Dietrich Bischof zu Worms sie nach dem inserierten Lehnbrief nunmehr, nachdem Bischof Reinhard 1499 Heinrich Mosbach, Philipp Rod, Volprecht von Schwalbach und Henne von Hattstein belehnt hatte mit Zehnten und Kirchsatz zu Weilmünster, Zehnten zu Pfaffenhausen, Kubach, Helmenrod, Wald und Hube zu Krabin und Hohenlinden sowie dem Scheuernberger Hof bei Weilburg beiderseits der Lahn belehnt hatte und diese vier Stämme Johann Friedrich Mosbach von Lindenfels, Philipp Rod, Johann, Eberhard und Reinhard von Schwalbach und Dietrich von Hattstein diesen ihnen etwas entlegenen Besitz an Albrecht Graf zu Nassau-Saarbrücken für 6600 Gulden, jedem Stamm 1650 Gulden, verkauft haben und dafür Eigengut zu Lehen aufgetragen, Johann Friedrich Mosbach 80 Gulden auf der Bede zu Bechtheim, ihm verpfändet, Philipp Rod seinen Hof zu Lollar an der Lahn, 2000 Gulden angeschlagen, Johann Eberhard und Reinhard von Schwalbach ihren Zehnten, der Bocksheimer Zehnten, zu Gambach in der Wetterau, Dietrich von Hattstein seine zehntfreien Güter zu Gambach in der Wetterau, 1231 Gulden, 25 Morgen Acker, 441 Gulden geschätzt mit Haus, Hof und Zubehör aufgetragen, mit Konsens von Dechant und Kapitel seines Domstifts zu Mannlehen belehnt hat. Siegler: Aussteller.