Graf Philipp von Rieneck d. Ä., Dorothea, geborene Gräfin von Rieneck und Witwe von Leuchtenberg und Landgraf Johann von Leuchtenberg reversieren gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz und Otto II. von Pfalz-Mosbach, die "uß notturfftigen ursachen" und auf ihre Bitten hin ihre Herrschaften, Schlösser, Städte, Leute und Güter mitsamt Zugehörungen für 12 Jahre in Schirm genommen haben und für diesen Zeitraum ihre Vormunde sein sollen. Stirbt einer der beiden Fürsten, soll der andere Schirm und Vormundschaft sicherstellen, so wie ihre am heutigen Tage zu Grünsfeld ausgestellten Verschreibungen aussagen. Dagegen versichern die Aussteller, dass sie beider Fürsten Diener geworden sind, und ihnen mit ihren Schlössern und Städten, namentlich Lauda (Luden) und Grünsfeld (Grunßfelt), aufwarten und auf ihr Ersuchen hin dienen wollen. Die Aussteller und die Ihren sollen im Dienst vom Hof der Fürsten Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. Die Pfalzgrafen mögen die genannten Schlösser und Städte auf eigene Kosten in ihren Geschäften gebrauchen, wobei sie die Aussteller schadlos halten sollen, die ihnen dagegen Proviant zu gängigen Preisen anzubieten haben. Erleiden die beschirmten Güter in der Zeit des Schirms "ubergriff oder scheden", sollen die Pfalzgrafen nicht zum Schadensersatz verpflichtet sein, jedoch bei der Rückgewinnung oder Erstattung helfen, wenn Schlösser oder Stätte verloren gehen. Die Aussteller haben Treue und Huld gelobt sowie Dienst und Aufwartung gemäß der Verschreibung versichert. Bezüglich der Vormundschaft haben sie den beiden Fürsten bewilligt, dass diese die Herrschaften, Schlösser, Dörfer und Leute mit Huldigungen, Gelübden und Verpflichtungen für 12 Jahre als Vormunde und Schirmherren empfangen. Keiner der Fürsten soll den anderen oder dessen Angehörige und Schirmverwandte in den genannten Herrschaften oder aus diesen heraus bekriegen oder beschädigen. Dorothea von Rieneck verpflichtet sich insbesondere weiter, binnen der 12 Jahre ohne Zustimmung der beiden Fürsten nicht erneut zu heiraten (nit zuvermeheln noch zuverandern); alle Aussteller verpflichten sich, die Herrschaften derweil nicht zu verpfänden oder zu veräußern. Graf Philipp, Gräfin Dorothea und Landgraf Johann verpflichten sich schließlich, die beiden Fürsten für die 12 Jahre als ihre Schirmherren und Vormunde anzuerkennen, ihnen Gehorsam und Aufwartung entgegenzubringen und die Artikel der Verschreibung einzuhalten.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...