Margret Wern(n)erin, Witwe des Endris Wolff, weiland Kanoniker am Stift zu Möckmühl, zu Möckmühl gef., weil sie ihren Ehemann in seinem hohen Alter und seiner Leibsgebrechlichkeit, statt ihm "göttliche Liebe" entgegenzubringen, mit Essen, Trinken, leiblicher Pflege und Nahrung jämmerlich und unehrlich gehalten und "zum todtt" gefördert, auch lange Zeit falsches Gewicht gebraucht hatte, jedoch auf die Fürbitten ihres Tochtermanns und anderer guten Freunde und Vertrauter gegen Zahlung einer Geldstrafe von 100 fl in Silber, auch ihre Atzung, aufgelaufener Kosten, Botenlöhne und Schäden, wieder freigelassen, schwört beim dem Eid, den sie ihrem verstorbenen Mann vor der Kirche geleistet hat, U. Bürgen: (um 400 fl): Jörg und Hans Friedrich, Brüder, sesshaft zu Künzelsau. Beilage: 1554 Apr. 20 (Fr nach Jubilate) Hans Weiprechtt, derzeit gemeiner Schultheiß zu Künzelsau, beurkundet, dass Jörg und Hans Friedrich, Brüder, Einwohner zu Künzelsau, im Beisein der Befehlshaber der gemeinen Ganerben geschworen haben, die ihnen in der Verschreibung der Margret Werner auferlegten Verpflichtungen unverbrüchlich zu halten und gute Geweren und Bürgen zu sein. Sr.: Berhard Pfeffer, Keller zu Nagelsberg [Kr. Künzelsau], und Rengwart Freyberger, Hohenlohischer Schultheiß zu Künzelsau. Ausf.; Pap.; 2 Pap. S.