Arnold Georg Landgrötter, Doktor beider Rechte und Richter, Johann ahn der Schlaußen, Wilhelm Raffelberg, Wilhelm auf der Örde, Caspar zu Diepenbeck, Johann im Bungart, Philipp Bleekmann und Hermann im Lepgen, Schöffen des Landgerichts Mülheim, bekunden, dass vor ihnen erschienen sind Arnoldus Sibelius, Pastor der Ev.-Ref. Gemeinde zu Mülheim, Johannes von der Mölhoff, Johannes Everts, Hartmann Wyrichs und Dietrich in der Hofe (Hoefen), Nachbarn der Wittib Else Thielen, die sie schriftlich bevollmächtigt hat zu erklären, dass sie, da sie ohne Anverwandte sei, der Kirche und den Armen ihr ganzes Hab und Gut geschenkt habe, bestehend aus einer jährlichen Erbrente aus dem Heißer-Bruch bei Heiferten im Bruch von 3 Scheffel Roggen, 3 Scheffel Gerste und 2 Hühnern, einem Garten von 29 Ruten auf dem Flamer-Kamp, das Haus, in dem sie mit Dietrich in den Hofe wohnt, sowie einem Stück Land Aufm griesen Poethe und allem Besitz. Sie habe bestimmt, dass diese Schenkung nach Cap. 102 der Bergischen Landordnung von den Gemeindevorstehern und Provisores zum Nutzen der Gemeinde und der Armen verwandt werden soll. Die Angaben der Bevollmächtigten wurden durch Johann ahn der Schlaußen und Philipp Bleekmann geprüft.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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