Vor Johan Cordes, weltlicher Richter zu Soest (Soist), erscheint Jorgen Roide, Vogt und Diener der Frau Engelen von Plettenberg und der Jungfern des Konvents des Klosters und Stifts zu Oelinghausen (Olynckhuissen), und bringt vor Gericht den Jacob von Hiddingsen (Hiddynckhuissen). Er läßt diesen durch seinen Vorsprecher zur Aussage auffordern, wie es sich verhielte, wenn eine Ehefrau, die Eigenhörige des Klosters Oelinghausen gewesen sei, verstürbe und ihr Gut ihren leiblichen Erben (dat bloith) überließe und eine Erbteilung nach Eigenhörigenrecht (egendoms rechte) stattfände. Das Gericht solle den Jacob veranlassen, denen von Oelinghausen bei der Erbteilung den gebührenden Anteil zukommen zu lassen. Jacob läßt dazu durch seinen Vorsprecher erklären, seine Frau habe sich zu ihren Lebzeiten frei gehalten. Das könnten auch ihre Nachbarn bezeugen. Sie hätte 40 Jahre auf dem Hofe gesessen und sei niemals als Eigenhörige reklamiert worden. Sie könnte vielleicht eine Stiefmutter gehabt haben, die eigenhörig gewesen sei. Das lasse er dabei. Man solle das nachgelassene Gut seiner Frau nicht beschweren, es sei denn, daß die von Oelinghausen vor dem Gericht vor den vier Bänken ihre Ansprüche beweisen könnten. Die Urteilsfindung wurde an Cort Pannaecker überwiesen. Dieser setzte sich mit dem Rat der Stadt Soest in Verbindung. Wenn Jorgen Roide nachweisen könnte, daß die Großmutter der Ehefrau des Jacob und auch ihre Mutter eine Erbteilung nach Eigenhörigenrecht vorgenommen hätten, sollte das Recht der von Oelinghausen gewahrt bleiben. Jorgen Rode bittet um einen Gerichtsschein. Siegelankündigung des Richters. Standgenossen des Gerichts: Patroclus Voit, Cort Pannack und Johan Derneman. Gegeben 1543 Aug. 3 (am vrydage negest na Vincula sancti Petri apostoli).

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view