Heinrich, Abt des Klosters Wiblingen (für Aufheim) und Hans Rot zu Hausen (für Hausen) vertragen sich wegen des dem letzteren gehörigen Weihers. Die von Aufheim sollen ihn hieran (vordem die Hertlach genannt) nicht irren. Neben dem bisherigen "Wür" soll er ein neues machen und erhalten, die von Aufheim jedoch den Weg dorthin vom Gallen, Ulmenacker herab, wozu der Abt Eichholz, der Junker Wellholz reicht. Sie erhalten keine Eigenschaft am Weg, doch dürfen sie darauf reiten, fahren und Vieh treiben und bei gutem Wasserstand dieses aus dem Weiher tränken. Sie gestehen sich beide einen nachbarlichen Trieb zu; gemeinsam ist der Trieb in der Klingen zwischen dem großen Heynling und dem Blasenberg. Sonst steht keinem "Trieb und Trat" auf des anderen Eigen zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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