Heinrich, Abt des Klosters Wiblingen (für Aufheim) und Hans Rot zu Hausen (für Hausen) vertragen sich wegen des dem letzteren gehörigen Weihers. Die von Aufheim sollen ihn hieran (vordem die Hertlach genannt) nicht irren. Neben dem bisherigen "Wür" soll er ein neues machen und erhalten, die von Aufheim jedoch den Weg dorthin vom Gallen, Ulmenacker herab, wozu der Abt Eichholz, der Junker Wellholz reicht. Sie erhalten keine Eigenschaft am Weg, doch dürfen sie darauf reiten, fahren und Vieh treiben und bei gutem Wasserstand dieses aus dem Weiher tränken. Sie gestehen sich beide einen nachbarlichen Trieb zu; gemeinsam ist der Trieb in der Klingen zwischen dem großen Heynling und dem Blasenberg. Sonst steht keinem "Trieb und Trat" auf des anderen Eigen zu.
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Heinrich, Abt des Klosters Wiblingen (für Aufheim) und Hans Rot zu Hausen (für Hausen) vertragen sich wegen des dem letzteren gehörigen Weihers. Die von Aufheim sollen ihn hieran (vordem die Hertlach genannt) nicht irren. Neben dem bisherigen "Wür" soll er ein neues machen und erhalten, die von Aufheim jedoch den Weg dorthin vom Gallen, Ulmenacker herab, wozu der Abt Eichholz, der Junker Wellholz reicht. Sie erhalten keine Eigenschaft am Weg, doch dürfen sie darauf reiten, fahren und Vieh treiben und bei gutem Wasserstand dieses aus dem Weiher tränken. Sie gestehen sich beide einen nachbarlichen Trieb zu; gemeinsam ist der Trieb in der Klingen zwischen dem großen Heynling und dem Blasenberg. Sonst steht keinem "Trieb und Trat" auf des anderen Eigen zu.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 532 M U 29
HStA München, GU Neu-Ulm Fasz. 74, Nr. 875
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 532 M Wiblingen, Benediktinerkloster: Zugang Hauptstaatsarchiv München
Wiblingen, Benediktinerkloster: Zugang Hauptstaatsarchiv München >> Urkunden >> Aufheim
1537 April 18 (Mittwoch nach Misericordia domini)
Urkunden
Aussteller: Heinrich, Abt des Klosters Wiblingen; Hans Rot zu Hausen
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungsart: Abschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:52 MEZ
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