Unquadrangulierte Acta priora eines Verfahrens, in dem Waldoes als frisch belehnter Inhaber des Overbecker Lehens gegen die RKG- Appellanten geklagt hatte. Diese hätten Ländereien inne, die zu dem Lehen gehörten und davon abgetrennt (abgesplissen) seien. Er hatte auf „Einreichung“ dieser Lehen (Anerkennung der Abhängigkeit und Erfüllung der daraus resultierenden Verpflichtungen) geklagt. Die RKG-Appellanten hatten dagegen erklärt, es handle sich um von den Eltern stammende freie Erbgüter. Die 1. Instanz hatte gegen die RKG-Appellanten entschieden, die 2. Instanz entschieden, die Appellation sei nicht an das Hofgericht erwachsen. Die RKG- Ladung datiert vom 13. November 1623 und wurde der Vorinstanz im März 1624 zugestellt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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