Amt Rodenberg / Sachsenhagen (Bestand)
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NLA BU, H 101b
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.3 Ämter und Landkreise
1650-1836
Bestandsgeschichte: Die alte Grafschaft Schaumburg hatte aus folgenden Ämtern bestanden: Arensburg, Bückeburg, Stadthagen, Hagenburg, Sachsenhagen, Rodenberg, Bokeloh, Lauenau und Schaumburg. Nach dem Aussterben der Grafen zu Holstein-Schaumburg im Jahre 1640 wurde ihre Grafschaft 1647 zwischen einer Nebenlinie der Grafen zur Lippe und dem Landgrafen von Hessen geteilt. Kleinere Gebiete im Osten und Süden waren schon vorher an das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg gefallen. Der hessische, künftig im Unterschied zu Schaumburg-Lippe als "Grafschaft Schaumburg" bezeichnete Teil des Landes umfaßte unterhalb der Regierung in Rinteln (Bestand H 1) die Ämter Rodenberg, Schaumburg (mit Weservogtei, Hattendorfer Vogtei, Fischbecker Vogtei, Rumbecker Vogtei, Exter Vogtei, Kloster Möllenbeck) und Sachsenhagen. Letzteres verlor allerdings durch die Teilung den größeren Teil seines Gebietes und bestand fortan außer der Stadt Sachsenhagen selbst nur noch aus den Orten Auhagen und
Düdinghausen. Dennoch blieb es formal immer ein selbständiges Amt, das aber in Personalunion von Rodenberg
aus verwaltet wurde (Hess. Staatskalender 1800, S. 94ff). Die Kompetenz der Ämter umfaßte vor allem Justizangelegenheiten und die Verwaltung der Dienste, Abgaben und sonstigen Amtseinnahmen, für die jeweils ein Rentmeister zuständig war, aber auch Teile der allgemeinen Landesverwaltung. Dabei lag der Schwerpunkt zumindest beim Amt Schaumburg, dessen Gebiet etwa die Hälfte der hessischen Grafschaft Schaumburg
ausmachte, bei Hoheits- und Grenzangelegenheiten sowie Kirchen- und Schulsachen. Ein Großteil der die Justizver-
waltung des Amtes Schaumburg betreffenden Akten ist gesondert im Bestand H 120e zusammengefaßt. Die Justizakten des Amtes Rodenberg befinden sich im Bestand H 120 d.
Zu einer grundsätzlichen Neuordnung der Organisation der Ämter kam es erst nach dem Ende der französischen Ära, als durch kurfürstliches
Bestandsgeschichte: Reskript vom 10. Januar 1817 aus dem überproportional großen Amt Schaumburg die Ämter
Obernkirchen (Stadt und Hattendorfer Vogtei) und Oldendorf (Stadt und Fischbecker Vogtei) herausgelöst wurden (Kurhess. Gesetzessammlung S. 10). Im Zuge der hessischen Verwaltungsreform von 1821 (Kurhess. Gesetzessammlung, S. 29ff) wurden dann die den Ämtern noch verbliebenen allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten auf die Regierungsdeputation Rinteln übertragen (Bestand H 2) und als untere Gerichtsbehörden ein Landgericht in Rinteln und drei Justizämter (Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg) geschaffen (Bestände H 120a-d). Die Rentereien wurden als eigenständige Behörden eingerichtet (Bestände H 190a-d).
Die Überlieferung der schaumburgischen Ämter ist nur noch lückenhaft zu rekonstruieren, und eine geordnete Registratur hat es zumindest im Amt Schaumburg wohl auch nie gegeben.
Der größte Teil der jetzt vorliegenden Bestände H 101a-b gelangte an das Staatarchiv Marburg und wurde von dort in den Jahren 1938-1953 an das Staatsarchiv Hannover abgegeben.
Andere Teile des Schriftgutes waren von der Regierung/Kreisverwaltung in Rinteln übernommen worden und sind von dort, soweit sie nicht vernichtet wurden, 1951 ebenfalls an das Staatsarchiv Hannover abgegeben worden.
Die Verzeichnung der Bestände H 101a-b erfolgte im Rahmen eines Praktikums durch Frau Kerstin Battefeld und Herrn Peter Sauer, das Findbuch wurde durch den Unterzeichneten erstellt.
Bückeburg, September 1994
Bestandsgeschichte: Böhme
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Düdinghausen. Dennoch blieb es formal immer ein selbständiges Amt, das aber in Personalunion von Rodenberg
aus verwaltet wurde (Hess. Staatskalender 1800, S. 94ff). Die Kompetenz der Ämter umfaßte vor allem Justizangelegenheiten und die Verwaltung der Dienste, Abgaben und sonstigen Amtseinnahmen, für die jeweils ein Rentmeister zuständig war, aber auch Teile der allgemeinen Landesverwaltung. Dabei lag der Schwerpunkt zumindest beim Amt Schaumburg, dessen Gebiet etwa die Hälfte der hessischen Grafschaft Schaumburg
ausmachte, bei Hoheits- und Grenzangelegenheiten sowie Kirchen- und Schulsachen. Ein Großteil der die Justizver-
waltung des Amtes Schaumburg betreffenden Akten ist gesondert im Bestand H 120e zusammengefaßt. Die Justizakten des Amtes Rodenberg befinden sich im Bestand H 120 d.
Zu einer grundsätzlichen Neuordnung der Organisation der Ämter kam es erst nach dem Ende der französischen Ära, als durch kurfürstliches
Bestandsgeschichte: Reskript vom 10. Januar 1817 aus dem überproportional großen Amt Schaumburg die Ämter
Obernkirchen (Stadt und Hattendorfer Vogtei) und Oldendorf (Stadt und Fischbecker Vogtei) herausgelöst wurden (Kurhess. Gesetzessammlung S. 10). Im Zuge der hessischen Verwaltungsreform von 1821 (Kurhess. Gesetzessammlung, S. 29ff) wurden dann die den Ämtern noch verbliebenen allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten auf die Regierungsdeputation Rinteln übertragen (Bestand H 2) und als untere Gerichtsbehörden ein Landgericht in Rinteln und drei Justizämter (Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg) geschaffen (Bestände H 120a-d). Die Rentereien wurden als eigenständige Behörden eingerichtet (Bestände H 190a-d).
Die Überlieferung der schaumburgischen Ämter ist nur noch lückenhaft zu rekonstruieren, und eine geordnete Registratur hat es zumindest im Amt Schaumburg wohl auch nie gegeben.
Der größte Teil der jetzt vorliegenden Bestände H 101a-b gelangte an das Staatarchiv Marburg und wurde von dort in den Jahren 1938-1953 an das Staatsarchiv Hannover abgegeben.
Andere Teile des Schriftgutes waren von der Regierung/Kreisverwaltung in Rinteln übernommen worden und sind von dort, soweit sie nicht vernichtet wurden, 1951 ebenfalls an das Staatsarchiv Hannover abgegeben worden.
Die Verzeichnung der Bestände H 101a-b erfolgte im Rahmen eines Praktikums durch Frau Kerstin Battefeld und Herrn Peter Sauer, das Findbuch wurde durch den Unterzeichneten erstellt.
Bückeburg, September 1994
Bestandsgeschichte: Böhme
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 11:33 AM CEST