Herman und Georg die Roth, des Rats zu Ulm, als Vormünder der Kinder des verstorbenen Augustin Roth und seiner Frau Barbara Roth und insbesondere der Tochter Susanna beurkunden, dass diese 1558 in den Convent der Samlung aufgenommen wurde. Sie regeln jetzt die weiteren Einkünfte der Susanna Roth.