René de Cerclair erwirkt in der Auseinandersetzung um die Grafschaft Horn ein RKG-Mandat gegen Dekan und Kapitel des Stifts Lüttich sowie gegen Drost, Schultheiß, Schöffen und Beamte von Horn als Mitbeklagte. Der Kläger behauptet, die Grafschaft Horn vom rechtmäßigen Erben (von Sabina von Egmond, der Witwe des durch Walburga von Neuenahr mit der Grafschaft Horn testamentarisch bedachten Grafen Eberhard von Solms) gekauft und dann vom Erzbischof von Köln als Bischof von Lüttich die Belehnung und Immission sowie von den Untertanen die Huldigung erlangt zu haben. Auf Befehl von Dekan und Kapitel des Stifts Lüttich hätten jedoch Drost, Schultheiß, Schöffen und Beamte der Grafschaft ihre Tätigkeit eingestellt. Die Beklagten wenden dagegen ein, daß die Klage nicht in rem sondern in personam gerichtet sei. Da aber sowohl Dekan und Kapitel des Stifts Lüttich als auch die Mitbeklagten dem Bischof von Lüttich unterworfen seien, sei das RKG-Mandat aufzuheben. In der Sache erklären sie, daß die dem Bischof von Lüttich zugehörige Grafschaft Horn von diesem zwar zu Lehen ausgegeben worden, aber stets nach dem Tod des Belehnten an den Bischof heimgefallen sei. Seit der 1573 erfolgten pfandweisen Übertragung habe sie sich in den Händen von Kaspar von der Lippe genannt Hoen, Herr zu Bleijenbeek, bzw. von dessen Witwe, Anna von Egmond, als Leibzüchterin befunden. Der Kläger sei im Oktober 1603 gewaltsam mit Hilfe holländischer Truppen in die Grafschaft Horn eingefallen und habe die Mitbeklagten zur Huldigung gezwungen. Mittlerweile sei René de Cerclair jedoch wieder seiner Herrschaft in der Grafschaft Horn entsetzt worden, und die Beamten seien nicht mehr verpflichtet, in seinem Namen Recht zu sprechen. Einen Befehl von Dekan und Kapitel des Stifts Lüttich zur Niederlegung der Gerichtstätigkeit habe es nie gegeben.