Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Diebold Hätz, Bürger zu Freistett, und seine Ehefrau Gertrud dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.