Herzog Johann Philipp von Sachsen-Altenburg belehnt zusammen mit seinem Bruder Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg Rittersitz und Dorf Nobitz an Bernhard Bertram, Kanzler zu Altenburg.
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U Urkunden, U /49
83
U Urkunden Urkunden
Urkunden
1638 Mai 8
Regest: Johan Philip, Herzog zu Sachsen, Jülich, Kleve und Berg, Landgraf in Düringen, Markgraf zu Meissen etc. belehnt für sich und seinen Bruder Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen, Jülich, Kleve und Berg etc. Bernhart Bertram, Kanzler zu Altenburg, Doktor der Rechte, und dessen Erben beiderlei Geschlechts mit dem Rittersitz zu Nobiz am dazugehörigen, auch andern uf desselben Grund und Boden stehenden Gebäuden und Häusern, item das Dorff daselbst, mit Ackern, Wiesen, Gehölzen, Püschen, Teichen und Teichstedten, item das Kirchlehen allda, sambt dem Filial Wilchwiz, auch Ober- und Erbgerichten über Hals und Hand im Dorf, Felde und Fluhr zu erwehntem Nobiz. Es folgt eine Aufzählung der Personen, die Zinsen geben und Frohndienste leisten. Nebenbestimmungen. Zeugen Hans Friederich von Brandt, zu Hahr- [Haardorf], Kleinhelmsdorf vnd Langenleuben, geheimer Rat, Hofrichter des gesamten Hofgerichts zu Jena, Obersteuereinnehmer Antonius von Schonbergk, Jegle zu Mittelfrohna, Kammer- und Hofrat, Georg von Freywaldt, Doktor der Rechte, Casparus Facius, Christian Balunin, Doktor der Rechte, Sebastian Keill, Kammer- und Lehenssekretär.
Siegelkommentar: Siegel von Herzog Johann Philipp von Sachsen-Altenburg
Siegelkommentar: Siegel von Herzog Johann Philipp von Sachsen-Altenburg
Stadt Jülich
2 S.
Höhe: 44 cm, Breite: 67 cm, Ausfertigung, Pergament, Manuskript, recto und verso beschriftet, 54 Zeilen
Urkunden
Standort: KH Magazin
Siegelbeschreibung: Herzog Johann Philipp von Sachsen-Altenburg, 3 Siegeleinschnitte, 5 mm lang, Siegel fehlen
Siegelbeschreibung: Herzog Johann Philipp von Sachsen-Altenburg, 3 Siegeleinschnitte, 5 mm lang, Siegel fehlen
Altenburg (Landkreis Altenburger Land)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:00 MEZ