Innenministerkonferenzen am 26. Nov. 1993 in Oydin, am 6. Mai 1994 auf Usedom, am 25. Nov. 1994 in Magdeburg, am 19. Mai 1995 in Berlin, am 15. Dez. 1995 in Erfurt und am 3. Mai 1996 in Bonn.- Beschlussniederschriften
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 106/327673
BArch B 106 Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung >> 130 Verwaltungsrecht und Staatshaftungsrecht >> 130 0 Verwaltungsrecht >> 130 04 Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz: Innenministerkonferenz (IMK) >> Sitzungen der IMK
1993-1996
Enthält u.a.:
Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten.- Beschreibung des Systems nationaler polizeilicher Ansprechstellen in den Mitgliedsstaaten der EU;
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken;
Rückführung von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit;
Grundsätze über die Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina.- Kosten-/ Lastenverteilung, Sozialleistungsrechtliche Aspekte;
Präventions- und Bekämpfungskonzept Korruption;
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für die Polizei.- Möglichkeiten einer Pauschalisierung und Belastorientierung;
Ausgleichsmaßnahmen Schengen;
Wirksame Ausgestaltung der rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Geldwäsche;
Aktuelle Sicherheitsprobleme;
Private Sicherheitsdienste;
Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen und nuklearer Transporte;
Erfahrungen mit der Anwendung des Schengener Durchführungsübereinkommens.- Bericht der Arbeitsgruppe "Ausgleichsmaßnahmen Schengen";
Schlussfolgerungen aus dem Abschluss eines Friedensvertrages für die Republik Bosnien-Herzegowina;
Besoldungsrechtliche Gleichstellung von Beamten in Abschiebehafteinrichtungen mit Beamten in Justizvollzugseinrichtungen hinsichtlich der Zulagen;
Verfahrensberatung für Asylbewerber;
Änderung des mittleren Polizeivollzugsdienstes (Schutzpolizei);
Überprüfung von Anzahl, Umfang und Notwendigkeit bestehender überörtlicher Arbeitskreise, Ausschüsse und Kommissionen;
Novellierung des BKA-Gesetzes (polizeiliche Nacheile, grenzüberschreitende Observation);
Anwendung von Verfahrens- und Leistungsregeln für Asylbewerber auf "Bürgerkriegsflüchtlinge" (Missbrauchsverhütung);
Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes;
Besoldungsverbesserungen im gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn);
Änderung des §26 Bundesbesoldungsgesetz.- Abbau von Beförderungsämtern in Folge Rationalisierungsmaßnahmen (Rückschlüsselung);
Erweiterung des Straftatenkataloges in §100 a StPO (Überwachung des Fernmeldeverkehrs) um den Tatbestand §261 StGB (Geldwäsche)
Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten.- Beschreibung des Systems nationaler polizeilicher Ansprechstellen in den Mitgliedsstaaten der EU;
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken;
Rückführung von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit;
Grundsätze über die Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina.- Kosten-/ Lastenverteilung, Sozialleistungsrechtliche Aspekte;
Präventions- und Bekämpfungskonzept Korruption;
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für die Polizei.- Möglichkeiten einer Pauschalisierung und Belastorientierung;
Ausgleichsmaßnahmen Schengen;
Wirksame Ausgestaltung der rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Geldwäsche;
Aktuelle Sicherheitsprobleme;
Private Sicherheitsdienste;
Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen und nuklearer Transporte;
Erfahrungen mit der Anwendung des Schengener Durchführungsübereinkommens.- Bericht der Arbeitsgruppe "Ausgleichsmaßnahmen Schengen";
Schlussfolgerungen aus dem Abschluss eines Friedensvertrages für die Republik Bosnien-Herzegowina;
Besoldungsrechtliche Gleichstellung von Beamten in Abschiebehafteinrichtungen mit Beamten in Justizvollzugseinrichtungen hinsichtlich der Zulagen;
Verfahrensberatung für Asylbewerber;
Änderung des mittleren Polizeivollzugsdienstes (Schutzpolizei);
Überprüfung von Anzahl, Umfang und Notwendigkeit bestehender überörtlicher Arbeitskreise, Ausschüsse und Kommissionen;
Novellierung des BKA-Gesetzes (polizeiliche Nacheile, grenzüberschreitende Observation);
Anwendung von Verfahrens- und Leistungsregeln für Asylbewerber auf "Bürgerkriegsflüchtlinge" (Missbrauchsverhütung);
Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes;
Besoldungsverbesserungen im gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn);
Änderung des §26 Bundesbesoldungsgesetz.- Abbau von Beförderungsämtern in Folge Rationalisierungsmaßnahmen (Rückschlüsselung);
Erweiterung des Straftatenkataloges in §100 a StPO (Überwachung des Fernmeldeverkehrs) um den Tatbestand §261 StGB (Geldwäsche)
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: P I 1 (1996)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:49 MESZ
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- B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung (Gliederung)
- 130 Verwaltungsrecht und Staatshaftungsrecht (Gliederung)
- 130 0 Verwaltungsrecht (Gliederung)
- 130 04 Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz: Innenministerkonferenz (IMK) (Gliederung)
- Sitzungen der IMK (Gliederung)