Berufung gegen mehrere Strafbefehle der Landesherrschaft in streitigen Besteuerungssachen. Die Appellanten erheben aufgrund eines Privilegs des Herzogs Johann von Kleve, Grafen von der Mark, von 1490 Anspruch auf Befreiung von allen Abgaben und Steuern, insbesondere von allen außerordentlichen Steuern und Abzugsgeldern. Ein Vorfahre des Appellaten, der Graf, später Fürst Adolf von Schwarzenberg, habe 1641 anläßlich seiner Übernahme des märkischen bzw. brandenburgischen Lehens und der Huldigung seiner Untertanen alle Privilegien der Herrschaft Gimborn bestätigt. Als kurze Zeit später der Landesfürst und seine Untertanen wegen Steuerdifferenzen einen Prozeß vor kaiserlichen Kommissaren (Graf Adolf von Lippe und Reichsstadt Köln) gegeneinander führten, seien diese Streitigkeiten 1658 in einem Landesvergleich beigelegt worden. Anlaß des vorliegenden Prozesses sind erneute Erhebungen von Abzugsgeldern in Fällen von Vermögensüberführungen aus der Herrschaft Gimborn heraus in andere Landesherrschaften, z.B. die Fälle der Erben Kauert 1750, der Schwester des Konrad Rothstein 1773 und der Witwe Steller 1774.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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