Schultheiß, Bürgermeister und Gemeinde zu Dausenau verpflichten sich unter Zustimmung von St. Kastor in Koblenz als Kirchenpatron zur Zahlung von 4 Gulden erblicher jährlicher Rente zur Abhaltung einer wöchentlichen Messe durch den Pfarrer zu Dausenau in der unweit des Ortes von ihnen erbauten Marienkapelle.