Hans Dhur zu Wachbach bestätigt, daß er sein Haus und seine Hofreite, die zu Wachbach zwischen der Badstube und dem Haus des Peter Hier liegt, sowie 4 1/2 Morgen Weingarten, die im Eerthal zwischen den Weingärten des Stephan von Adelsheim (Adeltzheim) und Martin Grosser liegen, gemäß dem Lehensbrief von 1533 Nov. 13 (uff donnerstag nach sant Martins des hailigen bischofs tag) von Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheim), zu Erblehen erhalten hat und verspricht, sich an die darin getroffenden Vereinbarungen zu halten.