Schriftstücke zur Sache Karl von Opheim ./. die Stadt Münster. Kläger ist i. J. 1608 von der Wache in Münster verwundet worden. Die Täter sind im Strafverfahren freigesprochen. Kläger verlangt von der Stadt Schadensersatz und Genugtuung. Als diese ablehnte, hat Kläger münsterische Bürger gefangen genommen und nach Aldenseel gebracht. Die Sache soll durch Kommissare beigelegt werden.