Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Ulmer Bürgerin Johanna Sabina geborene Ziegler, Witwe des Wundarztes und Ulmer Bürgers Philipp Friedrich Raff, als Braut sowie der Wundarzt Josef Gottlieb Fuoß als Bräutigam erschienen. Sie werden begleitet von dem Münsterprediger und Professor Gottlieb Konrad Röhnlen und dem Aktuar des Bürgermeisteramts Karl Friedrich Öchslen als Pfleger der Braut und ihrer drei Töchter aus erster Ehe Konstantia, Anna Barbara und Johann Katharina sowie dem Pflegamtsknecht Johann Daniel Caspari als Beistand des Bräutigams. Dem Rat wurde von ihnen ein am 8. Oktober 1798 geschlossener Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 172] vorgelegt und, da die Töchter aus erster Ehe noch minderjährig sind und daher der Pflegschaft des Rats unterstehen, um dessen Bestätigung gebeten. Nach Untersuchung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und darin eine ausreichende Versorgung der Kinder der Braut vorgesehen ist. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.