Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er den minderjährigen Kindern seines Getreuen Eberhard von Talheim (+), aus ordentlicher Obrigkeit und auf Bitten von dessen Witwe Magdalena Truchseß von Höfingen (Druchsessin von Heffingen), seinen Getreuen Philipp von Bettendorf und die genannte Magdalena zu Vormunden gesetzt hat. Beide sollen zum besten Nutzen der Kinder handeln, ein Inventar von liegender und fahrender Habe, Schulden und dergleichen anfertigen, und auf Ansinnen des Pfalzgrafen jederzeit vor diesem oder seinen Räten Rechnung über Einnahmen und Ausgaben der Vormundschaft ablegen. Philipp und Magdalena haben die treue Versehung der Vormundschaft gemäß der Artikel gelobt und geschworen.