Johan Ramme, Kellner zu Arnsberg, tauscht namens des Kurfürsten mit dem Propst Johan Suntag, der Frau Marie Schungels, der Subpriorin Bilia Karthusen, der Kellnerin Fogedes, der Küsterin Hilberg Fritag und dem Konvent zu Oelinghausen (Vlinckhusen) Eigenhörige. Er überläßt dem Kloster die bisher freien Leute Elsen, eheliche Tochter zu Böingsen (Boedinckhusen), die Ehefrau des Tonies Maggen, mit ihren Söhnen Herman, Jurgen und Thomas. Auch die zukünftigen Kinder der Elsen sollen eigenhörig sein. Dafür erhält der Kellner die bisher eigenhörigen Grethe, die Frau des Schulten zu Hachen, mit ihren Kindern Jurgen, Annen, Cordt und Gerd. Dagegen sollen die Kinder des Schulten, nämlich der große Johan, Lyse und Johan der Junge Eigenhörige des Klosters Oelinghausen bleiben. Außerdem haben die von Oelinghausen zwei Kinder, genannt Christian und Catherina, die dem Kurfürsten zukommen. Weil auch bereits die Tochter des Schulten, Catherina zu Benkampe, dem Erzbischof frei gelassen wurde, ist verabredet, daß die von Oelinghausen bei Gelegenheit eine andere Eigenhörige haben sollen. Siegelankündigung des Kellners.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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