Werden.-Wilhelm Stade bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt ihn mit dem Lehngut aufm Stade zu Ickten im Stift Werden und Kirchspiel Kettwig zu Mannlehenrecht sowie mit dem Lehngut Insbergshof im Stift Werden in der Honschaft Kettwiger Umstand zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs des Abts. - Or., Unterschrift