Die Eheleute Peter in deme Broech und Celia verkaufen dem Kloster zu Gräfrath (Greveraid) das Pescher Kämpchen (dat pesscher Kempgin) aus ihrem Erb und Gut im Kirchspiel von Sonnborn (Somborne) unter der Auflage einer jährlichen Zahlung des Schatzes an den Landesherrn durch Peter und seine Erben, welche dagegen von dem Halffen des Kloster zu Vowinkel (Volwinkel) alle Jahre zu Pfingsten zwei Albus für das Stück Land und einen Albus für den Graben empfangen sollen. Ferner sollen Peter und seine Erben den Klosterjungfrauen respektive ihrem Halffen gestatten, in dem Teich zu fischen, welchen sie durch seine Wiese in den Bruch graben mögen, endlich beide Teile das Wasser je eine Woche gebrauchen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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